Pressemitteilung, 22.05.2017
PROVIEH e.V. lehnt Gesetzentwurf ab
Ein neues Gesetz soll die Schlachtung hochträchtiger Rinder bundesweit verbieten. Durch zahlreiche Ausnahmen bleibt es allerdings hinter den Standards freiwilliger Vereinbarungen, die es mittlerweile in vielen Bundesländern gibt.
Außerdem wird das Füttern von tierischen Bestandteilen wieder erlaubt.
„Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht, “ sagt Prof. Dr. Sievert Lorenzen, erstes Vorstandsmitglied von PROVIEH e.V. „Dass wir überhaupt ein Gesetz brauchen, das gesunde, trächtige Tiere vor der Schlachtung schützt, ist beschämend. Dass dieses Gesetz durch Ausnahmen verwässert wird, ist ein Armutszeugnis für unsere Bundesregierung. Und dass Ziegen und Schafe kategorisch von dem Schlachtverbot ausgeschlossen werden, ist eine Kampfansage an den Tierschutz. Hier hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht!“
Des Weiteren soll eine Veränderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes die Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer erlauben. Eine Gefahr durch BSE bestünde laut Fachgutachten des Bundesamtes für Risikobewertung nicht mehr.
„Das Tierschutzgesetz regelt ganz klar, dass Tiere ihrer Art gemäß gefüttert werden sollen. Rinder zum Kannibalismus zu nötigen ist widernatürlich und hat nicht abschätzbare Folgen für die Tiergesundheit. Es gibt Tiere, auf deren Speiseplan tierische Fette zu finden sind. Aber bitte nicht bei Kühen. Wir werden Zeugen einer ganz großen Dummheit. Hier werden Tier und Mensch in Gefahr gebracht,“ resümiert Prof. Dr. Lorenzen.
PROVIEH spricht sich vehement gegen diesen Gesetzentwurf aus und erwartet eine Nachbesserung, die sowohl dem Tier- als auch dem Verbraucherschutz gerecht wird.
Ansprechpartnerin:
Stefanie Pöpken
Dipl. Ing. agrar
poepken@provieh.de
0431-2482814
Hintergrundinformationen:
Skandal: Schlachtung trächtiger Tiere üblich
Erste Erfolge im Kampf gegen die Schlachtung trächtiger Rinder
Foto Aktuelles-Seite: Pixabay/Gorkhs birth-1472656