Große Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels zwingen durch ihre tierfreundlichere Einkaufspolitik die Erzeuger, ab Juli 2016 alternative Verfahren zur betäubungslosen chirurgischen Ferkelkastration anzuwenden.
Ab dem 01. Januar 2017 müssen die Fleischlieferanten von ALDI, LIDL und REWE die neuen Einkaufsrichtlinien bezüglich der Ferkelkastration einhalten. Das heißt, die Erzeuger müssen schon ab Juli 2016 eines der drei alternativen Verfahren eingesetzt haben, um weiter an diese großen Supermarktketten liefern zu können. Damit kommt PROVIEH nach langem Kampf seinem Kampagnenziel der Abschaffung der betäubungslosen Ferkelkastration einen riesen Schritt näher.
Rückblick auf die Etappensiege
Nach dem Kampagnenstart von PROVIEH gegen die betäubungslose Ferkelkastration im Mai 2008 erklärte sich die Branche in der „Düsseldorfer Erklärung“ vom September 2008 zum Ausstieg bereit. Die Jungebermast wurde darin als Ziel angegeben.
Wir freuten uns umso mehr über diesen Kampagnenerfolg, als auch Brüssel begann, europaweiten Druck für einen Ausstieg zu machen, um den EU-Binnenmarkt zu retten, weil Deutschland einer der größten Produzenten und Konsumenten von Schweinefleisch in Europa ist.
Im April 2009 führte die vom deutschen Handel mit Landwirtschaft und Fleischindustrie 2001 gegründete Qualitätssicherungsorganisation „QS“ eine aus Tierschutzsicht höchst unbefriedigende Notlösung ein: Die Gabe eines nichtsteroidalen Entzündungshemmers (wie „Meloxiam“) wurde zur Schmerzlinderung vorgeschrieben. Damit sollte die Diskussion über die Kastration entschärft werden, weil die meisten Schweine in Deutschland unter dem QS-Siegel produziert werden. Entzündungshemmer wie das üblicherweise genutzte Meloxicam vermögen aber nur den postoperativen Schmerz zu lindern, nicht den Kastrationsschmerz selbst.
Die Wahl des Mittels orientierte sich (wie so oft) an ökonomischen statt an sachlich-fachlichen Argumenten des Tierschutzes; denn solche Entzündungshemmer sind billig und dürfen vom Landwirt selbst gespritzt werden. Die Überwachung der effektiven Anwendung des Medikaments ist aber nicht möglich. Oft werden solche Mittel laut Erfahrungsberichten, wie PROVIEH von einigen auf Großbetrieben Beschäftigten erfuhr, gar nicht eingesetzt. Daher gab PROVIEH bis heute keine Ruhe und erzielte weitere Kampagnenerfolge.
Die Brüsseler Erklärung vom Dezember 2010 zum europaweit freiwilligen Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration ab 2018 sowie der Verzicht von McDonald´s und Burger King auf Kastratenfleisch ab Januar 2011 waren weitere wichtige Etappensiege der PROVIEH-Kampagne. Sie beförderten nicht nur die Ausweitung der Jungebermast, sondern auch viele wissenschaftliche Studien und Praxisversuche zur Anwendung von Alternativen. Allein das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bisher mehr als 8,3 Millionen Euro an Forschungsmitteln für die Förderung der Umstellung auf alternative Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration aufgewendet.
Gekrönt wurden unsere Bemühungen bisher von der bahnbrechenden Änderung des deutschen Tierschutzgesetzes im Jahr 2013, die die betäubungslose chirurgische Ferkelkastration in Deutschland ab dem 1. Januar 2019 verbietet.
Viele Tierhalter hatten trotz allem bisher noch keine der drei wirksamen Alternativen ausprobiert, weil sie auf eine Wunderlösung durch ein neues Mittel hofften oder glaubten, das gesetzliche Verbot würde doch noch ausgesetzt. Nun wird es allerhöchste Zeit.
Der Handel als Treiber
Der nun tatsächlich vollzogene Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration seitens einiger großer Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) beschleunigt den von PROVIEH seit über acht Jahren mit Nachdruck vorangetriebenen Umstieg auf alternative Verfahren.
Spätestens jetzt muss allen Schweinehaltern klar werden, dass es kein Zurück mehr gibt. Auch das deutsche Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bestätigte auf einer Großveranstaltung am 9. Juni 2016 in Berlin, an der auch PROVIEH teilnahm, dass es beim gesetzlichen Verbot der betäubungslosen chirurgischen Ferkelkastration ab 1. Januar 2019 bleiben wird.
Aus Tierschutzsicht ist die Zeit dafür reif. Der betäubungslose operative Eingriff ist für die Tiere wissenschaftlich nachweislich sehr schmerzhaft und wird deshalb zu Recht verboten.
Den Landwirten stehen außerdem bereits drei effektive alternative Methoden zur Verfügung:
- Die Jungebermast, von vielen Schweinehaltern - auch im europäischen Ausland - bereits seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert.
- Die wirksame Schmerzausschaltung mit Ketmin, das eine dissoziative Anästhesie (Erzeugung von Schlaf und Schmerzfreiheit unter weitgehender Erhaltung der Schutzreflexe) auslöst und vom Tierarzt verabreicht werden muss.
- Die Impfung gegen Ebergeruch mit „Improvac“, die seit dem 11.5.2009 in der EU zugelassen ist.
Das in der Schweiz und von Neuland eingesetzte Isofluran führt laut wissenschaftlicher Studien aus dem In- und Ausland leider nicht zu einer wirksamen Schmerzausschaltung. Dr. Götz, Präsident des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), bezeichnete Isofluran auf der oben erwähnten Tagung des BMEL als „chemische Fessel“, die die Tiere vor allem bewegungsunfähig mache, so dass sie keine Abwehrreaktionen zeigen oder Schmerzenslaute äußern können.
Faires Geld für faire Erzeugung
Der Handel sollte aber die Tierschutzmaßnahmen, die er fordert, auch entsprechend vergüten. Die Kosten dafür sollten die Verbraucher tragen; denn sie wollen schließlich laut allen Umfragen tierschutzgerecht erzeugtes Fleisch.
Verantwortungslos und scheinheilig wäre es deshalb, wenn der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zwar auf dem Papier von den deutschen Lieferanten den Verzicht auf die betäubungslose chirurgische Ferkelkastration fordert, dies aber nicht überprüfen würde oder, noch schlimmer, künftig einfach Fleisch von konventionell kastrierten Schweinen billig aus dem Ausland importiert. Damit wäre für die Tiere nichts gewonnen, die Verbraucher würden getäuscht und die heimischen Erzeuger benachteiligt. Das wäre nicht der Tierschutz, für den PROVIEH schon so lange kämpft. Deshalb bleiben wir dran, bis die Umsetzung voll und ganz vollzogen ist!
Sabine Ohm
Foto: © PROVIEH