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Viele ausländische Ferkelerzeuger müssen ab 2019 mit Betäubung kastrieren.

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Ausländische Ferkelerzeuger, die QS- (Qualität und Sicherheit) zertifizierte Betriebe in Deutschland beliefern, dürfen ab Januar 2019 nur noch mit Betäubung kastrieren.

Auch Ferkel aus Dänemark oder den Niederlanden müssen ab 2019 nach den neuen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland kastriert werden, wenn sie für den deutschen Markt bestimmt sind und das QS-Siegel tragen. Das heißt, auch ausländische Ferkel müssen unter Betäubung kastriert werden, wenn sie der Vermarktungskette von QS angehören. Dies ist bei 90 Prozent der Fleischwaren in Deutschland der Fall.

Diese Regelung kann auch nicht durch Fleischimporte umgangen werden, denn die QS-Vorgabe gilt auch für ausländisches Schweinefleisch, das von Ferkeln stammt, die chirurgisch kastriert sind. Im gesamten QS-System dürfen Schweinefleisch und Schlachtschweine ab 2019 nur vermarktet werden, wenn die Ferkel entsprechend den deutschen Gesetzesvorgaben kastriert worden sind.

Betäubungsverfahren bei der Ferkelkastration

Leider darf QS keine Vorgabe zu akzeptablen Betäubungsverfahren machen, denn das Gesetz spricht nur vom „Verbot der betäubungslosen Kastration“, regelt aber nicht die einzelnen Verfahren, die in der EU angewendet werden. Deshalb muss die umstrittene CO2-Betäubung, die in den Niederlanden eingesetzt wird, auch akzeptiert werden. Die Kastration unter CO2 führt zu Reizungen der Atemwege, zu Herzproblemen und Erstickungsanfällen, ohne dabei eine ausreichend lange Schmerzausschaltung zu gewährleisten.

Welche Verfahren stehen in Deutschland momentan zur Verfügung?

In Deutschland ist noch nicht abschließend geklärt, welche  Betäubungs- und Schmerzausschaltungsverfahren eingesetzt werden dürfen.

Die einzigen zugelassenen Verfahren sind:

  • Die Immunokastration

Aus Tierschutzsicht die Methode der Wahl, da sie den minimalsten Eingriff am Tier darstellt. Männliche Schweine bekommen im Abstand von mindestens vier Wochen zwei Injektionen. Die Hoden werden nicht chirurgisch entfernt.

  • Die chirurgische Kastration unter Vollnarkose mit anschließender Gabe von Schmerzmittel

Die Hoden der männlichen Ferkel werden chirurgisch entfernt. Zur Linderung des Kastrationsschmerzes werden nach dem Eingriff Schmerzmittel (sogenannte NSAR, die auch bei der Schmerzbehandlung von Menschen angewendet werden, zum Beispiel Ibuprofen, Diclofenac) eingesetzt.

Die Nachschlafphase stellt hier das größte Problem dar. Die Ferkel können dabei unterkühlen und verpassen eine „Mahlzeit“. Schwache Ferkel leiden hierbei besonders und es kommt nicht selten zu Todesfällen.

Es gibt weitere Verfahren

Die  Betäubung durch eine Inhalationsnarkose mit Isofluran darf nur vom Tierarzt ausgeführt werden. Sie weist erhebliche Schwachstellen auf, denn die Betäubungswirkung ist stark abhängig vom richtigen Sitz der Atemmaske und dem Gewicht der Ferkel. Bei den über drei Kilogramm schweren Tieren sind nur noch 71,5 Prozent wirklich betäubt. Mehrere Studien zeigen, dass bei Ferkeln im Alter von sieben Tagen nur noch 61 Prozent und mit acht Tagen nur noch 55 Prozent ausreichend betäubt sind. Auch hier ist die Gabe von NSAR zwingend notwendig.

Die Lokalanästhesie, besser bekannt als örtliche Betäubung, mit dem Wirkstoff Procain, ist weder in Deutschland zur Kastration von Ferkeln zugelassen, noch erfüllt die den Anspruch der Schmerzausschaltung. Daher ist sie aus Sicht des Tierschutzes abzulehnen.

Zuletzt bleibt natürlich die Methode der Ebermast als Königsweg. Hier bleibt das männliche Tier von jeglichen Eingriffen verschont. Diese Art der Haltung bedarf allerdings einer sehr guten Betreuung durch den Tierhalter, viel Erfahrung und einem gut funktionierenden Management. Zudem müssen Eberfleisch-Abnehmer zur Verfügung stehen.

Angela Dinter

 

 


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