PROVIEH e.V. erlangt das Tierschutz-Verbandsklagerecht in Schleswig-Holstein und ist nun offiziell „Anwalt der Tiere“.
Im deutschen Verwaltungsrecht ist definiert, wer Klage erheben darf, wenn seine Rechte verletzt wurden. Tiere gehören nicht dazu. Deshalb blieb ihnen bisher der Weg verwehrt, Schutz und Rechte gerichtlich einzufordern. Diese Lücke schließt nun das Tierschutz-Verbandsklagerecht, indem es Verbände dazu ermächtigt, die Rechte von Tieren einzuklagen.
Wieso Verbandsklagerecht, wenn es doch Tierschutzgesetze gibt?
Die Verbandsklage ist ein entscheidendes Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz.
Tiere sollen durch Artikel 20 a des Grundgesetzes, das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzverordnungen des Bundes geschützt werden. Leider sind diese Vorgaben zu lasch oder durch etliche Ausnahmeregelungen unwirksam. Hier kann das Tierschutz-Verbandsklagerecht ansetzten indem es anerkannten Tierschutzverbänden als Anwälte der Tiere erlaubt, tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen.
Was bewirkt das Verbandsklagerecht?
Die Verbandsklage eines anerkannten Tierschutzverbandes kann sicherstellen, dass Entscheidungen auch dann durch unabhängige Gerichte überprüft werden können, wenn allein der Verdacht auf Verletzung tierschutzrechtlicher Bestimmungen besteht. Sie bewirkt auch, dass Entscheidungen von Behörden nicht nur aus Sicht der Tierhalter und -nutzer, sondern aus Sicht der Tierschutzbelange gerichtlich überprüfbar werden. Beispielweise können Verbände gegen Bauvorhaben von industriellen Tierhaltungssystemen oder bei Verstößen gegen die Haltungsverordnungen klagen, sofern tierschutzrelevante Vorschriften verletzt werden.
In welchen Bundesländern gibt es bereits das Verbandklagerecht?
Das Verbandsklagerecht wurde bisher in Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und dem Saarland eingeführt, in Niedersachsen ist die Einführung des Verbandsklagerechts geplant. In den anderen Bundesländern ist derzeit nicht damit zu rechnen, dass Tierschutzorganisationen ein Klagerecht erhalten. In Bayern wurde das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine im Dezember 2014 und erneut im März 2016 abgelehnt.
Wieso brauchen wir ein bundesweites Verbandklagerecht?
Als konsequenter Schritt zu mehr Tierschutz sehen wir das bundesweite Verbandsklagerecht. Derzeit ist es Tierschutzvereinen nur im Bundesland des Vereinssitzes erlaubt, ein Verbandsklagerecht zu erhalten oder dort Klage einzureichen. Wie oben beschrieben ist dies nur begrenzt möglich, da weit mehr Bundesländer das Tierschutzverbandklagerecht ablehnen, statt einführen. Somit ist die Klagemöglichkeit in vielen Bundesländern ausgeschlossen.
Daher fordern wir ein bundesweites Tierschutzverbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen, denn sie erhalten damit endlich dasselbe Recht, dass Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutzverbänden bereits zusteht.
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