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Späte Einsicht der Bundesregierung

17.12.2015: Image may be NSFW.
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In einer Presseerklärung vom 30.11.2015 hat die Bundesregierung angekündigt, die Lebensmittelhygieneverordnung für tierische Lebensmittel dahingehend zu verändern, dass zukünftig das Schlachten, Zerlegen und Verarbeiten in einem Raum wieder möglich sein wird. Gleichzeitig macht sie darauf aufmerksam, dass kleine und mittlere Schlachtbetriebe einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Versorgung mit Lebensmitteln leisten.

Durch die Umsetzung des EU-Hygienerechts in 2007 gab es für kleinere Fleischverarbeitungsbetriebe nur zwei Möglichkeiten: Entweder erheblich zu investieren oder aber Schlachtung und Fleischverarbeitung ganz aufzugeben.

Leider hat die Fehlentscheidung aus 2007 und die viel zu späte Gegenmaßnahme dazu geführt, dass bereits viele kleinere und mittelständige Betriebe aufgegeben haben. Dabei sind wegfallende oder sehr kurze Transportwege im regionalen Umfeld der landwirtschaftlichen Betriebe ausschlaggebend für mehr Tierschutz, sonst scheitert eine tiergerechter Haltung  unter Umständen an mehrere hundert Kilometer langen Transportwegen zu Schlachthöfen.

Wir hoffen, dass diese Maßnahme ein weiterer Schritt zum Verzicht auf Tiertransporte darstellt und Betriebe in Ihrer Entscheidung stärkt, sich für tiergerechte Schlachtungsmethoden, wie zum Beispiel den Kugelschuss auf der Weide einzusetzen.

Angela Dinter

 

Foto: freeanimalpix


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