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Nutztierschutz in Deutschland lebt von Ausnahmen und Übergangsfristen

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Weicher Ausstieg aus dem Kastenstand: Ob Sauen das auch so sehen?

Das Ergebnis der Agrarministerkonferenz zum Thema Kastenstandhaltung von Sauen scheint nur wenige Beteiligte zufriedenzustellen. Der Bauernverband befürchtet ein Sterben der sauenhaltenden Betriebe, der Tierschutz bemängelt Übergangsfristen für gesetzliche Vorgaben, die seit fast 30 Jahren bestehen.

Wenn wir die Tiere fragen könnten, dann würden sie ganz sicher für ein sofortiges Ende dieser grausamen Haltungsform stimmen.

Letzte Woche fand die Agrarministerkonferenz in Hannover statt. Dort haben die Agrarminister von Bund und Ländern den „weichen“ Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen. Sauen sollen zukünftig nur noch wenige Tage im Kastenstand im Deckbereich stehen dürfen. Hierfür wird ein „weicher“ Übergang festgelegt. Das bedeutet im Klartext, landwirtschaftliche Betriebe haben weitere zehn bis zwanzig Jahre Zeit, um Sauen im Deckbereich in Kastenstände zu sperren.  

Um diese Übergangsfristen überhaupt vertreten zu können, wird die Haltungsverordnung für Schweine geändert werden. Das ist äußerst praktisch, denn so hebelt man noch nebenbei das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zum Thema Kastenstandgröße aus.

Ein weiteres Ziel der Agrarminister ist die Abschaffung des „Ferkelschutzkorbes“. Das würde bedeuten, dass Sauen in ferner Zukunft frei abferkeln dürfen und nicht vor, während und nach der Geburt ihrer Ferkel und der gesamten Säugezeit in einem Eisenkäfig fixiert werden.

Christian Meyer, Landwirtschaftsminister von Niedersachsen und Vorsitzender der AMK verkündet „Wir wollen die Sau rauslassen!“ Allerdings ist weder die Art und Weise der Umsetzung, noch die Frage, in welchem Zeitrahmen dies geschieht, geklärt.

04.04.2017

Angela Dinter


Tierschutzverbände sprechen sich gegen das geplante staatliche Tierschutzlabel aus

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Pressemittleilung, 05.04.2017

Fünf Tierschutzverbände, darunter der Nutztierschutzverein PROVIEH e.V., kritisieren öffentlich die geplante Umsetzung des staatlichen Tierschutzlabels. „Wir beurteilen die Tierschutz-Kriterien in der Einstiegsstufe als nicht ausreichend“, sagt Angela Dinter, Fachreferentin bei PROVIEH. Sie befürchtet, dass die Einstiegstufe des Labels sogar unter den gesetzlichen Vorgaben liegt. 

„Ein entscheidender Faktor ist der intakte Ringelschwanz bei Schweinen. Das routinemäßige Kupieren des Schwanzes ist durch Tierschutzgesetz und EU-Richtlinie verboten. Sollte das Tierschutz-Label Kriterien oder Übergangsfristen definieren, die unter dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, hat es diesen Namen nicht verdient und kann von uns Tierschutzorganisationen nicht unterstützt werden“, so Dinter. Das Tierschutzbündnis geht davon aus, dass diese Forderung nicht in allen Stufen des Labels erfüllt wird.

Das routinemäßige Abschneiden des Ringelschwanzes beim Schwein ist per Gesetz verboten, wird in Deutschland jedoch in über neunzig Prozent der Betriebe durchgeführt. 

Das staatliche Tierschutzlabel soll zu mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung beitragen und eine Entscheidungshilfe für Verbraucher beim Kauf von Fleisch sein. Ob es diesen Zweck erfüllen wird, bleibt abzuwarten.

PROVIEH spricht sich für eine verpflichtende Haltungskennzeichnung aus. Der Nutztierschutzverein hat einen konkreten Vorschlag zur Kennzeichnung von Milch und Fleisch ausgearbeitet. Die Grundlage bildet der „nationale Bewertungsrahmen“ des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL). Die verpflichtende Haltungskennzeichnung bietet eine flächendeckende, klare und gut verständliche Verbraucherinformation.

Weitere Informationen zur Haltungskennzeichnung finden Sie unter www.provieh.de/haltungskennzeichnung.

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PROVIEH ist Teil des Tierschutzbündnisses, bestehend aus Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., PROVIEH e.V., VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz und Welttierschutzgesellschaft e.V..

Habeck lässt die Vögel raus! Fragt sich nur wie lange?

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Pressemittleilung, 06.04.2017

Der Nutztierschutzverein PROVIEH e.V. begrüßt den Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Aufstallungspflicht. Doch nicht jedes Geflügel kommt in den Genuss des Freilaufs, da die Aufstallungspflicht in Risikogebieten sowie in Gebieten mit hoher Geflügeldichte erhalten bleibt. Momentan herrscht auf einem Fünftel der Fläche in Schleswig-Holstein noch die Stallpflicht.

„Aufgrund der bisherigen Erfahrungen muss der Umgang mit der Geflügelpest in Zukunft radikal verändert werden“, fordert Prof. Dr. Sievert Lorenzen, Vorstandsvorsitzender von PROVIEH. „Den Wildvögeln als Verbreitungsursache der Geflügelpest wurde bis zum heutigen Tag eine viel zu große Bedeutung zugesprochen. Wenn die Freilandhaltung jährlich mit einer fünf-monatigen Stallpflicht gebeutelt ist, bedeutet das zukünftig das AUS für diese Form der artgemäßen Tierhaltung.“

PROVIEH fordert unter anderem von der Politik:

-Zukünftig eine risikobasierte Aufstallungspflicht einzuführen

-Mindestabstände zu natürlichen Gewässern und Wildvogelrastgebieten
für Geflügelmastanlagen und das Ausbringen von Geflügelkot

-Drastische Verbesserungen in den Haltungsbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene für gewerbliche Geflügelhaltungen durch erheblich niedrigere Bestandsgrößen und Besatzdichten.

Tierschutz bedeutet auch in schwierigen Situationen Wege und Lösungen zu finden, die allen Tieren zugutekommen und nicht nur der industriellen Intensivtierhaltung den Weg zu ebnen. Hier sehen wir starken Verbesserungsbedarf.

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Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Wir vermitteln Ihnen gerne ein Interview mit unserer Fachreferentin Stefanie Pöpken oder mit unserem Vorstandsmitglied Svenja Furken.

Ansprechpartnerinnen:
Stefanie Pöpken (Fachreferentin Geflügel)
Telefon: 0431-248 280 14
Mail: poepken@provieh.de

Svenja Furken (PROVIEH-Vorstandsmitglied)
Telefon: 04102-604 398
Mail: furken@provieh.de

 

Eier-Initiativen gegen Kükentötung

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Bislang ist es in Deutschland üblich, die männlichen Geschwister der Legehennen, die „Eintagsküken“, durch Schreddern oder durch Kohlendioxid zu töten. Sie gelten als „unwirtschaftlich“, weil sie keine Eier legen und für die Mast zu wenig und zu langsam Muskelfleisch ansetzen. Jährlich werden also bis zu 45 Millionen männliche Küken getötet.

PROVIEH bekommt immer wieder Anfragen von interessierten Verbrauchern, die nach Alternativen zu dieser Praxis suchen. Heute stellen wir Ihnen vier Alternativen aus der Biohaltung vor, bei denen auf die Kükentötung soweit wie möglich verzichtet wird.

 

1. haehnlein Eier:
Besuch bei den Legehennen und ihren Brüdern

 

PROVIEH war zu Besuch auf dem Fürstenhof in Mecklenburg-Vorpommern. Der aus 14 Betrieben bestehende Erzeugerzusammenschluss wirtschaftet nach Biopark-Richtlinien.

 

Das Konzept

In den Brütereien der Legehennenzüchter schlüpfen zur Hälfte männliche und weibliche Tiere. Neben den Legehennen werden auf dem Fürstenhof auch rund 20 Prozent der Bruder-Hähne aufgezogen. Brüder und Schwestern wachsen ungefähr 15 Wochen zusammen auf, dann werden sie getrennt. Ein Teil der Hähne zieht als Leithähne in die Legeställe mit um. Die restlichen Hähne werden als sogenannte „haehnlein“ drei weitere Wochen auf ein Gewicht von 2,5 Kilogramm gemästet, bevor sie mit 18 Wochen (statt nur  5 Wochen wie im konventionellen Fall)  in einer Schlachterei in der Region geschlachtet  und vermarktet werden, entweder als Biohähnchenkeulen oder ganze Suppenhühner.

Höhere Kosten durch längere Mastzeit

Die verlängerte Mast der Legehennen-Brüder verursacht zusätzliche Kosten, die auf den Verkaufspreis der Eier umgelegt werden. Somit finanzieren die Legehennen die Aufzucht ihrer Brüder mit.  Im Sechserpack kosten diese Eier zwischen 2,79 Euro und 2,99 Euro statt nur ca. 1,29 Euro wie konventionell erzeugte Eier im Zehnerpack.

Mehr Platz für die Tiere

Für den erhöhten Preis der „haehnlein-Eier“ gibt es noch einen zweiten Grund. „Unsere Legehennen der Rasse Lohmann Brown haben mehr Platz als in den Biorichtlinien vorgeschrieben. Wir halten vier bis fünf Hennen pro Quadratmeter und nicht, wie von den Richtlinien erlaubt, bis zu sechs Tiere“, sagt Annalina Behrens, Produktmanagerin beim Fürstenhof. „Den Hähnen müssen wir sogar noch mehr Platz gewähren, es sollten nicht mehr als vier Tiere auf einem Quadratmeter stehen.“ Frau Behrens nimmt sich viel Zeit für die Führung über den Fürstenhof. Die Ställe bestehen aus zwei Stalleinheiten und einem Wintergarten mit anschließender Wiese, die je nach Alter der Hühner mehr und mehr erweitert werden kann. Am Anfang wachsen die Küken in einem beheizten Stall auf. Nach ein paar Wochen kommt der unbeheizte Stallteil hinzu. Den Wintergarten und den großzügigen, artgemäß angelegten Auslauf können die Tiere ab der zehnten Woche nutzen, wenn der Kükenflaum durch Gefieder ersetzt wurde.

Eigenes Futter

Das verwendete Futter wird auf den dazugehörenden 3000 Hektar des Fürstenhofs erwirtschaftet, nur ein geringer Teil muss dazugekauft werden. Die siebenjährige Fruchtfolge erhält die Bodengesundheit. Angebaut werden Getreide, Leguminosen, Soja und andere Öl- und Eiweißpflanzen. Der Anteil an Soja im Futter wurde durch die Verwendung anderer Eiweißpflanzen halbiert. „Für jeden Betrieb mischen wir das Futter in unserer eigenen Futtermühle an“, so Frau Behrens, “ dadurch können wir auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Partner eingehen.“

Mehr Infos über den Fürstenhof erhalten Sie unter www.ez-fuerstenhof.de, Tel: 039971-317220.

Der Fürstenhof arbeitet daran, in Zukunft noch mehr Hähne aufziehen zu können. Drei weiteren Initiativen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten, ist es bereits jetzt möglich, gänzlich auf die Kükentötung zu verzichten.

 

2. Aktion ei care

Die Aktion ei care verwendet Zweinutzungsrassen, die sich gleichermaßen für die Vermarktung von Eiern wie auch von Fleisch eignen. Das ist eine Seltenheit, da auch Biobetriebe bei der Zucht und Vermehrung stark abhängig von konventionellen Marktstrukturen sind und deshalb ebenfalls häufig sehr spezialisierte Legehennen- und Masthuhnrassen einsetzen. Ei care aber ist unabhängig von der marktbeherrschenden Geflügelwirtschaft. Beide Geschlechter werden in kleinen Herden auf Naturland-Höfen aufgezogen. Während die Hennen Eier legen, werden die Hähne gemästet. Das Fleisch und die Eier werden in Bioläden im Berliner und Brandenburger Umland mit angrenzenden Regionen vermarktet. 

Mehr Infos erhalten Sie unter www.aktion-ei-care.de, Tel: 030-34806660.

 

3. Das Herrmannsdorfer Landhuhn

In den Herrmannsdorfer Landwerkstätten werden ebenfalls Hahn und Henne einer Zweinutzungsrasse genutzt. Hier findet die Hühnerhaltung nach dem Prinzip „Alles-unter-einem-Dach“ statt: Die Elterntiere werden selbst gehalten und nicht von spezialisierten Betrieben bezogen. Die Eier werden abgesammelt, die Küken ausgebrütet und die Junghennen aufgezogen. Die Hähne werden gemästet und geschlachtet – alles auf einem Hof. Die Hühner leben in kleinen Verbänden. Die Herrmannsdorfer Waren werden im Raum München und bundesweit unter dem Biokreis-Siegel verkauft.

Mehr Infos erhalten Sie unter http://www.herrmannsdorfer.de/die-landwerkstaetten/das-herrmannsdorfer-landhuhn/, Tel: 08093-90940.

 

4. Bruderhahn-Initiative Deutschland

Bei dieser Initiative werden auch alle  „Brüder“ der Legehennen aufgezogen. Der finanzielle Mehraufwand wird hierbei auf die Eier umgelegt. Der Zuschlag von vier Cent pro Ei sorgt also dafür, dass auch die Brudertiere aufgezogen und vermarktet werden können. Die Hähne wachsen auf Demeter- und Bioland-Höfen auf und werden bis zur fünften Woche mit den Hennen zusammen aufgezogen. Im Anschluss werden sie zwischen 18 und 22 Wochen gemästet. Eier und Fleisch sind vorwiegend im Naturkosthandel bundesweit erhältlich.

Mehr Infos erhalten Sie unter www.bruderhahn.de, Tel: 04105-58040192.

 

Sie haben die Macht

Seit 2004 müssen Eier einen Code tragen, der Auskunft gibt über die Art ihrer Erzeugung, also über die Haltung der Legehennen (0 = ökologische Haltung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3= Käfighaltung), über ihre Herkunft (aus welchem Land) und über den Betrieb und dessen Stallnummer. Seit damals hat der Verbraucher also die Möglichkeit, mit seinem Kauf Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Legehennen zu nehmen. Tatsächlich änderte sich in den letzten Jahren das Angebot von Eiern zugunsten solcher aus ökologischen Haltungsformen, während die Käfighaltung als schlechteste  Haltungsform stark zurückgegangen ist (siehe beigefügte Tabelle). Die beobachteten Trends sind ganz im Sinne von PROVIEH.

Das Konzept der Initiativen vereint Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch wenn die Eier und das Fleisch teurer als üblich sind, zahlt der Verbraucher gerne für die artgemäße Haltung von Bruderhahn und Schwesterhenne. PROVIEH hofft auf viele Nachahmer, so dass das Töten der männlichen Küken in baldiger Zukunft der Vergangenheit angehört.

Kennen Sie weitere größere Initiativen, die eine artgerechte Hühnerhaltung gewährleisten und die Kükentötung verhindern? Über die Einsendung Ihrer Hinweise wären wir dankbar.

Eine andere Alternative gegen Kükentötung sind die heutzutage gut geeigneten Ei-Ersatzprodukte, die Sie in Bioläden oder im Internet kaufen können.

Setzen Sie ein Zeichen und helfen Sie, die Kükentötung zu verhindern! Diese grausame Praxis kann gestoppt werden. Wir sind auf dem Weg dorthin.

Weitere Informationen zum Thema Kükentötung finden Sie unter provieh.de/beitraege_ueber_gefluegel.

 

Verena Stampe und Stefanie Pöpken

Foto: PROVIEH

 

Eier-Initiativen gegen Kükentötung

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Bislang ist es in Deutschland üblich, die männlichen Geschwister der Legehennen, die „Eintagsküken“, durch Schreddern oder durch Kohlendioxid zu töten. Sie gelten als „unwirtschaftlich“, weil sie keine Eier legen und für die Mast zu wenig und zu langsam Muskelfleisch ansetzen. Jährlich werden also bis zu 45 Millionen männliche Küken getötet.

PROVIEH bekommt immer wieder Anfragen von interessierten Verbrauchern, die nach Alternativen zu dieser Praxis suchen. Heute stellen wir Ihnen vier Alternativen aus der Biohaltung vor, bei denen auf die Kükentötung soweit wie möglich verzichtet wird.

 

1. haehnlein Eier:
Besuch bei den Legehennen und ihren Brüdern

 

PROVIEH war zu Besuch auf dem Fürstenhof in Mecklenburg-Vorpommern. Der aus 14 Betrieben bestehende Erzeugerzusammenschluss wirtschaftet nach Biopark-Richtlinien.

 

Das Konzept

In den Brütereien der Legehennenzüchter schlüpfen zur Hälfte männliche und weibliche Tiere. Neben den Legehennen werden auf dem Fürstenhof auch rund 20 Prozent der Bruder-Hähne aufgezogen. Brüder und Schwestern wachsen ungefähr 15 Wochen zusammen auf, dann werden sie getrennt. Ein Teil der Hähne zieht als Leithähne in die Legeställe mit um. Die restlichen Hähne werden als sogenannte „haehnlein“ drei weitere Wochen auf ein Gewicht von 2,5 Kilogramm gemästet, bevor sie mit 18 Wochen (statt nur  5 Wochen wie im konventionellen Fall)  in einer Schlachterei in der Region geschlachtet  und vermarktet werden, entweder als Biohähnchenkeulen oder ganze Suppenhühner.

Höhere Kosten durch längere Mastzeit

Die verlängerte Mast der Legehennen-Brüder verursacht zusätzliche Kosten, die auf den Verkaufspreis der Eier umgelegt werden. Somit finanzieren die Legehennen die Aufzucht ihrer Brüder mit.  Im Sechserpack kosten diese Eier zwischen 2,79 Euro und 2,99 Euro statt nur ca. 1,29 Euro wie konventionell erzeugte Eier im Zehnerpack.

Mehr Platz für die Tiere

Für den erhöhten Preis der „haehnlein-Eier“ gibt es noch einen zweiten Grund. „Unsere Legehennen der Rasse Lohmann Brown haben mehr Platz als in den Biorichtlinien vorgeschrieben. Wir halten vier bis fünf Hennen pro Quadratmeter und nicht, wie von den Richtlinien erlaubt, bis zu sechs Tiere“, sagt Annalina Behrens, Produktmanagerin beim Fürstenhof. „Den Hähnen müssen wir sogar noch mehr Platz gewähren, es sollten nicht mehr als vier Tiere auf einem Quadratmeter stehen.“ Frau Behrens nimmt sich viel Zeit für die Führung über den Fürstenhof. Die Ställe bestehen aus zwei Stalleinheiten und einem Wintergarten mit anschließender Wiese, die je nach Alter der Hühner mehr und mehr erweitert werden kann. Am Anfang wachsen die Küken in einem beheizten Stall auf. Nach ein paar Wochen kommt der unbeheizte Stallteil hinzu. Den Wintergarten und den großzügigen, artgemäß angelegten Auslauf können die Tiere ab der zehnten Woche nutzen, wenn der Kükenflaum durch Gefieder ersetzt wurde.

Eigenes Futter

Das verwendete Futter wird auf den dazugehörenden 3000 Hektar des Fürstenhofs erwirtschaftet, nur ein geringer Teil muss dazugekauft werden. Die siebenjährige Fruchtfolge erhält die Bodengesundheit. Angebaut werden Getreide, Leguminosen, Soja und andere Öl- und Eiweißpflanzen. Der Anteil an Soja im Futter wurde durch die Verwendung anderer Eiweißpflanzen halbiert. „Für jeden Betrieb mischen wir das Futter in unserer eigenen Futtermühle an“, so Frau Behrens, “ dadurch können wir auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Partner eingehen.“

Mehr Infos über den Fürstenhof erhalten Sie unter www.ez-fuerstenhof.de, Tel: 039971-317220.

Der Fürstenhof arbeitet daran, in Zukunft noch mehr Hähne aufziehen zu können. Drei weiteren Initiativen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten, ist es bereits jetzt möglich, gänzlich auf die Kükentötung zu verzichten.

 

2. Aktion ei care

Die Aktion ei care verwendet Zweinutzungsrassen, die sich gleichermaßen für die Vermarktung von Eiern wie auch von Fleisch eignen. Das ist eine Seltenheit, da auch Biobetriebe bei der Zucht und Vermehrung stark abhängig von konventionellen Marktstrukturen sind und deshalb ebenfalls häufig sehr spezialisierte Legehennen- und Masthuhnrassen einsetzen. Ei care aber ist unabhängig von der marktbeherrschenden Geflügelwirtschaft. Beide Geschlechter werden in kleinen Herden auf Naturland-Höfen aufgezogen. Während die Hennen Eier legen, werden die Hähne gemästet. Das Fleisch und die Eier werden in Bioläden im Berliner und Brandenburger Umland mit angrenzenden Regionen vermarktet. 

Mehr Infos erhalten Sie unter www.aktion-ei-care.de, Tel: 030-34806660.

 

3. Das Herrmannsdorfer Landhuhn

In den Herrmannsdorfer Landwerkstätten werden ebenfalls Hahn und Henne einer Zweinutzungsrasse genutzt. Hier findet die Hühnerhaltung nach dem Prinzip „Alles-unter-einem-Dach“ statt: Die Elterntiere werden selbst gehalten und nicht von spezialisierten Betrieben bezogen. Die Eier werden abgesammelt, die Küken ausgebrütet und die Junghennen aufgezogen. Die Hähne werden gemästet und geschlachtet – alles auf einem Hof. Die Hühner leben in kleinen Verbänden. Die Herrmannsdorfer Waren werden im Raum München und bundesweit unter dem Biokreis-Siegel verkauft.

Mehr Infos erhalten Sie unter http://www.herrmannsdorfer.de/die-landwerkstaetten/das-herrmannsdorfer-landhuhn/, Tel: 08093-90940.

 

4. Bruderhahn-Initiative Deutschland

Bei dieser Initiative werden auch alle  „Brüder“ der Legehennen aufgezogen. Der finanzielle Mehraufwand wird hierbei auf die Eier umgelegt. Der Zuschlag von vier Cent pro Ei sorgt also dafür, dass auch die Brudertiere aufgezogen und vermarktet werden können. Die Hähne wachsen auf Demeter- und Bioland-Höfen auf und werden bis zur fünften Woche mit den Hennen zusammen aufgezogen. Im Anschluss werden sie zwischen 18 und 22 Wochen gemästet. Eier und Fleisch sind vorwiegend im Naturkosthandel bundesweit erhältlich.

Mehr Infos erhalten Sie unter www.bruderhahn.de, Tel: 04105-58040192.

 

Sie haben die Macht

Seit 2004 müssen Eier einen Code tragen, der Auskunft gibt über die Art ihrer Erzeugung, also über die Haltung der Legehennen (0 = ökologische Haltung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3= Käfighaltung), über ihre Herkunft (aus welchem Land) und über den Betrieb und dessen Stallnummer. Seit damals hat der Verbraucher also die Möglichkeit, mit seinem Kauf Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Legehennen zu nehmen. Tatsächlich änderte sich in den letzten Jahren das Angebot von Eiern zugunsten solcher aus ökologischen Haltungsformen, während die Käfighaltung als schlechteste  Haltungsform stark zurückgegangen ist (siehe beigefügte Tabelle). Die beobachteten Trends sind ganz im Sinne von PROVIEH.

Das Konzept der Initiativen vereint Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch wenn die Eier und das Fleisch teurer als üblich sind, zahlt der Verbraucher gerne für die artgemäße Haltung von Bruderhahn und Schwesterhenne. PROVIEH hofft auf viele Nachahmer, so dass das Töten der männlichen Küken in baldiger Zukunft der Vergangenheit angehört.

Kennen Sie weitere größere Initiativen, die eine artgerechte Hühnerhaltung gewährleisten und die Kükentötung verhindern? Über die Einsendung Ihrer Hinweise wären wir dankbar.

Eine andere Alternative gegen Kükentötung sind die heutzutage gut geeigneten Ei-Ersatzprodukte, die Sie in Bioläden oder im Internet kaufen können.

Setzen Sie ein Zeichen und helfen Sie, die Kükentötung zu verhindern! Diese grausame Praxis kann gestoppt werden. Wir sind auf dem Weg dorthin.

Weitere Informationen zum Thema Kükentötung finden Sie unter provieh.de/beitraege_ueber_gefluegel.

 

Verena Stampe und Stefanie Pöpken

Foto: PROVIEH

 

Petition zur Haltungskennzeichnung

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PROVIEH hat die Petition "Sagt uns die Wahrheit - wie leben unsere Nutztiere?" gestartet.

Wie leben Nutztiere, deren Fleisch- und Milchprodukte wir täglich konsumieren? Mehr als drei Viertel der europäischen und deutschen Verbraucher wollen eine Antwort auf diese Frage.  

Wir wollen ein Gesetz, das ermöglicht, alle Fleisch- und Milchprodukte zu kennzeichnen. 

Die Kennzeichnung soll Auskunft über die Haltungsform der Tiere geben, deren Produkte im Handel zu kaufen sind. In Deutschland und der EU werden nur freiwillige Tierwohl-Label angeboten. Ihr Marktanteil liegt bei 1%. Was ist mit den restlichen 99 %, die nicht gekennzeichnet sind? 

Sind die Haltungsbedingungen so schlecht, dass sie nicht angegeben werden sollen? 

Bekommen Verbraucher sonst zu viel Handlungsspielraum?

Wir wollen die ganze Wahrheit!

Wir fordern die Ausweitung der gesetzlichen Eierkennzeichnung auf alle tierischen Produkte.

Wir haben ein Recht auf diese Information.

Unterzeichnen Sie diese Petition, damit wir der Bundesregierung zeigen können, wie viele gut informierte Verbraucher selbst entscheiden wollen, welche Haltungsform sie mit ihrem Kauf unterstützen.

Von 0 bis 3 - wie beim Ei.

Für alle Nutztiere, alle Haltungsformen und alle Produkte.

 

Wussten Sie schon, dass...

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... Schafe ziemlich clever sind?
 
Das Schaf gilt als Wesen, das alles erduldet und alles mit sich machen lässt. Dieses Urvertrauen mag auch der Grund sein, warum das Schaf in vielen Kulturen als Sinnbild für Unschuld, Naivität und Geduld steht. Deshalb ist das „dumme Schaf“ eine weit verbreitete Volksmeinung. Jedoch haben Forscher das Gegenteil herausgefunden: Schafe haben ein erstklassiges Gedächtnis. Sie können sich an mindestens 50 Gesichter ihrer Artgenossen über einen Zeitraum von zwei Jahren erinnern. Außerdem erkennen sie befreundete Schafe auch nach Jahren der Trennung wieder. Schafe sind sehr soziale Tiere. Sie brauchen das Zusammenleben in der Herde und sind in der Lage Emotionen zu zeigen. Dabei hat jedes Tier seine eigene, besondere Persönlichkeit. Innerhalb der Herde können sich Schafe gegenseitig an ihren Lauten erkennen. Bei Stress verändern die Tiere ihr Stimmverhalten, so dass die anderen Gruppenmitglieder akustisch wahrnehmen können. Weibliche Schafe sind sehr fürsorgliche Mütter und haben eine tiefe Bindung zu ihren Lämmern, die sie durch Rufe erkennen können.
 
Schafe besitzen zudem die Fähigkeit Pflanzen zu unterscheiden. Sie haben gelernt, bestimmte Pflanzen zu fressen, die Krankheiten heilen können, und andere Futterpflanzen zu meiden, die ihnen schlecht bekommen. Die Neurowissenschaftlerin Jenny Morton führte mit Schafen einen IQ-Test durch, in dem die Tiere genauso gut abschlossen, wie viele Primaten. Für den Test wurde Futter in einem gelben Eimer versteckt. Steckte die Belohnung nicht mehr im gelben, sondern im blauen Eimer, begriffen die Schafe diese Umkehrung sehr schnell. Auch den Wechsel auf lila und grüne Eimer und veränderte Formen der Behälter durchschauten die Schafe. Trickreich reagieren Schafe außerdem auch auf bestimmte Umwelteinflüsse. So bilden sie zum Beispiel einen Kreis und stecken ihren Kopf zwischen die Vorderbeine, um starker Sonneneinstrahlung zu entgehen.
 
Julia Schottek

PROVIEH e.V. startet deutschlandweite Petition zur Haltungskennzeichnung

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Pressemitteilung, 19.04.2017

 

Drei Viertel der europäischen und deutschen Verbraucher wünschen sich eine klare Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von Tieren, die zur Erzeugung von Fleisch- und Milchprodukten genutzt werden. Das belegen zahlreiche Verbraucherumfragen. Mit unserer Online-Petition „Sagt uns die Wahrheit – wie leben unsere „Nutz“tiere?“ wollen wir dieser Forderung Nachdruck verleihen.

„In Deutschland und der EU gibt es bisher nur freiwillige Tierwohl-Label im Fleischsektor. Deren Marktanteil liegt bei gerade einmal EINEM Prozent. Die Mehrheit der Verbraucher möchte allerdings direkt auf der Produktverpackung erkennen, ob es sich um ein artgemäßes Haltungssystem handelt oder nicht“, sagt Volker Kwade, Vorstandsmitglied von PROVIEH und Demeter-Landwirt. „Die Verweigerung der Politik und der Verbände ein konsequentes Kennzeichnungssystem zu realisieren zeigt, dass es um die Tierhaltung nicht besonders gut steht. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass dem Verbraucher die Möglichkeit einer bewussten Kaufentscheidung für mehr Tierwohl nicht ermöglicht werden soll.“

Zum Start der Petition hat PROVIEH daher in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt Transparenz in der „Nutz“tierhaltung durch die Einführung der verpflichtenden Haltungskennzeichnung eingefordert.

Mit unserer Petition „Sagt uns die Wahrheit – wie leben unsere „Nutz“tiere?“ wollen wir Verbraucher aufklären, der Lebensmittelbranche den richtigen Weg weisen und politische Kreise zum Handeln auffordern.

Der Wunsch der Verbraucher nach mehr Einfluss auf die „Nutz“tierhaltung in Deutschland ist da, nun fehlt es an Konsequenz und Mut der Verantwortlichen.

Von 0 bis 3 -  wie beim Ei.

 

                                                                      

Ansprechpartnerinnen/Kontakt:

Angela Dinter

Tel.: 0170 48 75 75 4

E-Mail: dinter@provieh.de

 

Stefanie Pöpken

Tel.: 0176 32 03 75 90

E-Mail: poepken@provieh.de

 

Pressestelle: 

PROVIEH – VgtM e.V.

Küterstraße 7-9

24103 Kiel

 
 

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Sandra Lemmerz

Das soll "Mehr Tierwohl" sein? Tierschutzbündnis lehnt staatliches Tierwohllabel ab

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Berlin, 26. April 2017 – Das Tierschutzbündnis (Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, PROVIEH e.V.) kritisiert die am Dienstagnachmittag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt veröffentlichten Kriterien für die Einstiegsstufe des neuen staatlichen Tierwohllabels. Diese liegen teilweise unter den gesetzlichen Vorgaben und bieten somit keine wesentlichen Verbesserungen für die Tiere. Das Tierschutzbündnis erklärt daher seinen sofortigen Austritt aus der Arbeitsgruppe zum staatlichen Tierwohllabel des BMEL.

Das Bündnis spricht hinsichtlich der Kriterien von Verbrauchertäuschung und Betrug. Da das staatliche Tierwohllabel zudem freiwillig ist und über 80 Prozent der Schweine in Deutschland nicht betreffen wird, fordern die Tierschutzorganisationen eine obligatorische EU-Kennzeichnungspflicht für alle tierischen Produkte, analog zu der bekannten 0 - 1 - 2 - 3 Kennzeichnung von Eiern. Nur so können sich Konsumenten beim Einkauf tatsächlich bewusst für oder gegen ein Haltungssystem entscheiden.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin VIER PFOTEN Deutschland:
„Das sogenannte Tierwohllabel des Bundesagrarministers ist eine Mogelpackung. Es wird kaum Verbesserungen für die Tiere bringen: Schwanzkürzen, Schweinehaltung auf Beton ohne Einstreu und die wochenlange Fixierung von Sauen im Kastenstand sind in der Einstiegsstufe des Labels weiterhin erlaubt. Das soll "Mehr Tierwohl" sein? Dem Verbraucher wird suggeriert, dass er mit einem bis zu 20 Prozent höheren Preis eine wesentliche Verbesserung der Haltungsbedingungen gegenüber der konventionellen Haltung unterstützt - was nicht der Fall ist. Das ist Betrug für Mensch und Tier!"
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Bewertung der wichtigsten "Mehr Tierwohl"-Kriterien in der Einstiegsstufe aus Tierschutzsicht:

Platzangebot
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt einem Schwein in der Endmast 1,3 m² Platz vor, statt den gesetzlich vorgeschriebenen 1m². Das Tierschutzbündnis fordert mind. 50% mehr Platz (1,5m² pro Schwein), davon mind. 0,8m² als Liegebereich. Dieser ist wichtig, damit die Schweine Rückzugsmöglichkeiten haben und ungestört ruhen können. Dieser Ruhebereich muss eingestreut sein, um Liegeschwielen zu vermeiden. 

Beschäftigung und Raufutter
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt ständigen Zugang zu Raufutter und Beschäftigungsmaterial für Schweine vor. Der ständige Zugang zu Beschäftigungsmaterial entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard, der EU-weit seit fast 10 Jahren gilt (EU-RL 2008/120/EG). Die Tierschützer kritisieren, dass eine Angabe der Mindestmenge für das Raufutter fehlt.

Buchtenstrukturierung
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt eine geschlossene Liegefläche nur für Aufzuchtferkel vor. Zucht- und Mastschweine dürfen weiterhin auf Beton- Vollspaltenböden gehalten werden. Das Tierschutzbündnis fordert eine eingestreute Liegefläche für alle Schweine, die ein bequemes Liegen ermöglicht und eine Buchtenstrukturierung mit ausreichend Rückzugsmöglichkeiten, z.B. auch vor aggressiven Artgenossen bietet.

Kastenstand
Das sogenannte Tierwohllabel verringert die Zeit der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckbereich, erlaubt jedoch weiterhin die wochenlange Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich. Der Kastenstand ist ein Metallgestell, das nicht größer ist als die Sau selbst, so dass diese sich nicht einmal umdrehen kann und voll fixiert ist.  Der Boden besteht aus Beton- Teilspaltenboden ohne Einstreu. Das für die kurz vor der Geburt stehenden Sauen so wichtige Nestbaumaterial gibt es nicht. Der Mangel an Bewegung und Beschäftigungsmöglichkeiten, das Gezwungen-sein, dort hin zu koten, wo sich die Sau auch hinlegen muss sowie die Isolation von der Gruppe ist für die Tiere eine Tortur, die zu verschiedenen Gesundheits- und Verhaltensstörungen führt. Nach dem Magdeburger Urteil, das im November 2016 vom Bundesverwaltungsgericht als rechtskräftig bestätigt wurde, sind gängige Kastenstände, in denen eine Sau sich nicht ungehindert in Seitenlage hinlegen kann, im Deckbereich nicht mehr zulässig. Das sogenannte Tierwohllabel entspricht hier also auch nur dem derzeit gültigen Gesetzesstandard.

Schwanzkupieren
Das routinemäßige Kürzen von Ringelschwänzen ist seit 1994 EU-weit verboten, in Deutschland  ist dies in schätzungsweise 99 Prozent der Schweine haltenden Betriebe jedoch geduldete Realität. Die Begründung der Industrie, es ginge nicht anders, weil die Schweine sich sonst die Ringelschwänze gegenseitig abbeißen, rechtfertigt nicht den seit Jahrzehnten geduldeten Rechtsbruch. Nur durch Beschäftigungsmangel, Langeweile, Platznot und Managementfehler fangen die Schweine bereits im Ferkelalter an, sich gegenseitig an den Ringelschwänzen zu knabbern. Alternative Schweinehaltungen zeigen seit Jahrzehnten, dass Schwanzkupieren nicht notwendig ist, wenn Schweine ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Dies bedeutet: jederzeit ausreichend Raufutter wie Heu oder Silage, viel Stroh zum Wühlen und um eine weiche Liegefläche zu bieten, ausreichend adäquate Tränken und Futterplätze, viel mehr Platz, Rückzugsmöglichkeiten und im besten Fall ein Auslauf im Freien.

Transportdauer
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt eine maximale Transportdauert von acht Stunden vor. Das Tierschutzbündnis fordert eine maximale Transportdauer von vier Stunden.

Schlachtung (bessere Kontrolle von Betäubungen)
Das sogenannte Tierwohllabel fordert ein Verfahren zur Kontrolle der Wirksamkeit der sicheren und tiefen Betäubung, macht jedoch keine konkreten Vorgaben hierzu. Das Tierschutzbündnis fordert konkrete Maßnahmen, die die hohe Anzahl von Fehlbetäubungen verhindern. Es bedarf konkreter Vorgaben (Kriterienkatalog) zur Feststellung der Wirksamkeit der Betäubung, strengere Kontrollen und Sanktionen von Tierschutzverstößen in allen Bereichen: bei Anlieferung, im Wartebereich, bei Betäubung und Schlachtung. Das Tierschutzbündnis fordert zudem die Erhebung tierbezogener Parameter am Schlachthof mit Rückmeldung an die Landwirte.

 


 

Von 0 bis 3 -  wie beim Ei.

 

                                                                      

Ansprechpartnerinnen/Kontakt:

Angela Dinter

Tel.: 0170 48 75 75 4

E-Mail: dinter@provieh.de

 

Pressestelle: 

PROVIEH – VgtM e.V.

Küterstraße 7-9

24103 Kiel

Was ist eigentlich artgerecht?

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               Foto: © Astrid Weber

Artgerechte Tierhaltung ist in aller Munde. Doch was bedeutet eigentlich artgerecht?

Natürlich kann man – wie Hilal Sezgin in ihrem wunderbaren Buch – sagen, artgerecht ist nur die Freiheit. Sicher ist die Freiheit, der Aufenthalt der Tiere in der natürlichen Landschaft, aus der sie – beziehungsweise ihre Vorfahren – ursprünglich stammen, die Idealvorstellung von Artgerechtheit.

Jedoch können wir unsere Haus- und auch die sogenannten Nutztiere nicht einfach in die Freiheit entlassen, damit sie dort artgerecht leben können. Daher bringt uns diese Ansicht nicht unbedingt weiter auf der Suche nach dem Begriff der Artgerechtheit.

Der gesetzliche Ausgangspunkt ist § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG). Dieser verpflichtet jeden Tierhalter und auch den Betreuer eines Tieres, das von ihm gehaltene oder betreute Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Weiter darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, § 2 Nr. 2 TierSchG.

Artgerecht oder artgemäß?

Liest man § 2 TierSchG aufmerksam, so bemerkt man schnell: Dieser spricht gar nicht von artgerecht, sondern von artgemäß und verhaltensgerecht. Daher kann man sich zunächst fragen, ob es einen Unterschied zwischen artgerecht und artgemäß gibt. In der Tat nennt das Tierschutzgesetz selbst den Begriff artgerecht gar nicht, sondern an mehreren Stellen den Begriff artgemäß. Das Bundesnaturschutzgesetz hingegen bestimmt in seinem § 42 III Nr. 1, dass Zoos so zu betreiben sind, dass die Tiergehege art- und tiergerecht ausgestaltet sind. Hier kommt also der Begriff artgerecht vor.

Umgangssprachlich und auch in einigen Veröffentlichungen werden die Begriffe artgerecht und artgemäß synonym verwendet. Sogar das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung gesagt, dass der Begriff des Artgerechten ein im Tierschutzrecht gebräuchlicher Begriff ist, der sich auf die Unterbringung von Tieren bezieht. Hierbei verweist es auf § 2 TierSchG, welcher aber den Begriff artgemäß verwendet. Da man davon ausgehen kann, dass unsere höchsten deutschen Richter lesen können, liegt eine synonyme Verwendung der Begriffe artgerecht und artgemäß nahe.

Verhaltensgerechtheit

Gerade in der Haltung von sogenannten Nutztieren werden immer wieder die Haltungssysteme kritisiert und als nicht artgerecht bezeichnet. So zum Beispiel die Käfige, in denen Mastkaninchen gehalten werden, die Kastenstände, in denen Sauen eingepfercht sind und auch die immer noch erlaubte Anbindehaltung von Milchkühen sind solche Haltungssysteme, welche berechtigterweise schon lange in der Kritik stehen.

Doch wenn es um solche Haltungssysteme geht, müssten wir uns mehr für den Begriff verhaltensgerecht interessieren. Denn wenn wir uns § 2 des Tierschutzgesetzes noch einmal genau anschauen, erkennen wir, dass die Unterbringung der von uns gehaltenen Tiere verhaltensgerecht sein muss. Auch verhaltensgerecht ist ein wichtiger Begriff und ist inhaltlich von dem der Artgerechtheit gar nicht weit entfernt. Denn auch der Begriff verhaltensgerecht knüpft an die Art des Tieres an; durch ihn wird bestimmt, wann eine Unterbringung eines Tieres und damit ein Haltungssystem tierschutzgerecht ist.

Zur näheren Bestimmung, wann eine Unterbringung für ein Tier verhaltensgerecht ist, wird vom Gesetzgeber ein ethologisches Modell aus den 1980er Jahren herangezogen, das Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept des bereits verstorbenen Schweizer Ethologen Beat Tschanz. Es besagt, dass ein Haltungssystem dann verhaltensgerecht ist, wenn ein Tier das erhält, was es zum Gelingen von Selbstaufbau und Selbsterhaltung benötigt und ihm die Bedarfsdeckung und die Vermeidung von Schaden durch die Möglichkeit adäquaten Verhaltens gelingt.

Einfach ausgedrückt ist ein Haltungssystem dann verhaltensgerecht, wenn ein Tier darin alles das machen kann, was ein Tier seiner Art unter naturnahen Bedingungen auch machen kann, um seine Bedürfnisse zu decken und Schaden von sich abzuwenden.

Wann ist ein Haltungssystem verhaltensgerecht?

Maßstab zur Beurteilung der Verhaltensgerechtheit von Haltungssystemen ist also das Verhalten von Tieren, die sich in einem möglichst naturnahen Lebensraum bewegen und all ihre Organe vollständig gebrauchen können. Das Verhalten, welches diese Tiere dort zeigen, um sich zu erhalten, müssen sie auch in dem Haltungssystem zeigen können. Dann ist das Haltungssystem verhaltensgerecht.

Ein Beispiel: Eine Sau würde in einem naturnah ausgestalteten Gehege ein ausgeprägtes, stundenlanges Nahrungserkundungs- und -bearbeitungsverhalten zeigen, zum Beispiel Wühlen in der Erde oder in Stroh. Sie würde ein Schlafnest bauen, das die ganze Gruppe nutzen dürfte. Sie würde sich an Bäumen, Bürsten, Pfählen kratzen und scheuern und so ihren Körper pflegen und sich auch in der Erde suhlen. Sie würde ihren Kot- von ihrem Liegeplatz trennen und zusammen mit anderen Sauen in der Gruppe liegen und ruhen. Sie würde sich nicht nur im Schritt, sondern auch im Trab, sogar im Galopp, fortbewegen. Ein bis vier Tage vor dem Werfen würde sich die Sau separieren und einen Platz für das Wurfnest suchen, für das sie eine Mulde scharren würde, die sie sodann mit Laub, Gras oder Stroh auspolstern würde.

Vergleichen wir dieses Verhalten mit dem Haltungssystem Kastenstand. Dieser ist ein Käfig aus Stahlrohren, der nur knapp größer ist als die Sau selbst, in dem die Sau also keinen Schritt vor oder zurück tun kann, sich nicht umdrehen kann, sondern nur aufstehen und abliegen kann. Einstreu ist nicht vorhanden, die Sauen stehen auf einem Beton-Spaltenboden. Eine Unterbringung in diesem Kastenstand dauert oft mehrere Wochen am Stück. Im Jahr wird die Sau insgesamt circa sechs Monate in einem Kastenstand verbracht haben.

Es ist recht offensichtlich, dass ein Kastenstand nach dem (eigentlich anzuwendenden!) Bedarfsdeckungs- und Schadensvermeidungskonzept nach Tschanz keine verhaltensgerechte Unterbringung ist. Denn die Sau kann in einem Kastenstand keine einzige der oben beschriebenen Verhaltensweisen ausleben.

Wirtschaftlichkeit versus Tierschutz

Trotz der Pflicht in § 2 TierSchG, ein Tier verhaltensgerecht unterzubringen, erlauben einige Rechtsverordnungen die Unterbringung von Sauen in Kastenständen und andere Haltungssysteme, die nicht mit der in § 2 vorgeschriebenen Verhaltensgerechtheit vereinbar sind. Diese Normen verstoßen somit gegen den höherrangigen § 2 TierSchG und sind damit – eigentlich – unwirksam.

Doch erst ein einziges Mal wurde ein solch schlimmes Haltungssystem, welches auch durch eine Rechtsverordnung erlaubt war, durch das Bundesverfassungsgericht nach vielen Jahrzehnten Tierleid abgeschafft. Das war im Jahr 1999 mit der berühmten Hennen-Entscheidung. Mit dieser kassierte das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsverordnung, die es erlaubte, Hennen in Käfigen zu halten, in denen jeder Henne weniger als die Fläche eines DIN-A-4 Blattes zum Leben zur Verfügung stand.

Nähme man die Vorgaben im Tierschutzgesetz ernst, würde es viele Rechtsverordnungen so nicht geben. Noch immer setzen sich aber Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte vor dem Tierschutz durch. Das ist sehr traurig, zumal die Grundsatzentscheidung für den Schutz unserer Mitgeschöpfe, der sich sogar in unserer Verfassung findet, dadurch eklatant unterlaufen wird.

Barbara Felde, Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.


Wortlaut des § 2 Tierschutzgesetz

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


Am Staatsziel Tierschutz vorbei: Lockerung des Schlachtverbots tragender Tiere und erzwungener Kannibalismus bei Rindern

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Pressemitteilung, 22.05.2017

PROVIEH e.V. lehnt Gesetzentwurf ab

Ein neues Gesetz soll die Schlachtung hochträchtiger Rinder bundesweit verbieten. Durch zahlreiche Ausnahmen bleibt es allerdings hinter den Standards freiwilliger Vereinbarungen, die es mittlerweile in vielen Bundesländern gibt.

Außerdem wird das Füttern von tierischen Bestandteilen wieder erlaubt.

„Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht, “ sagt Prof. Dr. Sievert Lorenzen, erstes Vorstandsmitglied von PROVIEH e.V. „Dass wir überhaupt ein Gesetz brauchen, das gesunde, trächtige Tiere vor der Schlachtung schützt, ist beschämend. Dass dieses Gesetz durch Ausnahmen verwässert wird, ist ein Armutszeugnis für unsere Bundesregierung. Und dass Ziegen und Schafe kategorisch von dem Schlachtverbot ausgeschlossen werden, ist eine Kampfansage an den Tierschutz. Hier hat jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht!“

Des Weiteren soll eine Veränderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes die Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer erlauben. Eine Gefahr durch BSE bestünde laut Fachgutachten des Bundesamtes für Risikobewertung nicht mehr.
„Das Tierschutzgesetz regelt ganz klar, dass Tiere ihrer Art gemäß gefüttert werden sollen. Rinder zum Kannibalismus zu nötigen ist widernatürlich und hat nicht abschätzbare Folgen für die Tiergesundheit. Es gibt Tiere, auf deren Speiseplan tierische Fette zu finden sind. Aber bitte nicht bei Kühen. Wir werden Zeugen einer ganz großen Dummheit. Hier werden Tier und Mensch in Gefahr gebracht,“ resümiert Prof. Dr. Lorenzen.

PROVIEH spricht sich vehement gegen diesen Gesetzentwurf aus und erwartet eine Nachbesserung, die sowohl dem Tier- als auch dem Verbraucherschutz gerecht wird.
 

Ansprechpartnerin:

Stefanie Pöpken
Dipl. Ing. agrar
poepken@provieh.de

0431-2482814

Hintergrundinformationen:
Skandal: Schlachtung trächtiger Tiere üblich
Erste Erfolge im Kampf gegen die Schlachtung trächtiger Rinder

Foto Aktuelles-Seite: Pixabay/Gorkhs birth-1472656

Bambi in Not: Etwa Fünfzig Prozent der Rehkitze werden jährlich totgemäht

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Silage statt Gras und Heu

„Tote Wildtiere verderben die Silage“ diese Überschriften sind im späten Frühling seitenweise im Internet zu finden, wenn es um die Ernte des ersten Grasschnittes geht. Landwirte, die ihre Kühe nicht auf die Weide lassen und sie deshalb mit Grassilage füttern, beklagen immer wieder die durch tote Tiere verdorbene Grasernte.

"Etwa 50 Prozent der Kitze, die in dieser Zeit von ihren Müttern ins hohe Gras gesetzt werden, damit sie vor Raubwild geschützt sind, fallen dem Mähwerk zum Opfer und sterben meist qualvoll langsam mit abgemähten Gliedmaßen", berichten erfahrene Landwirte und Jäger aus Schleswig-Holstein.

 

Mähzeit ist Setzzeit

In der intensivierten Landwirtschaft wird heute bis zu vier Mal im Jahr gemäht und siliert. Das heißt, Gras wird durch Vergären haltbar gemacht, ohne es zu Heu trocknen zu müssen. Es dient als Futter für Kühe in permanenter Stallhaltung. Moderne Grassorten und Dünger sorgen für schnelles Wachstum und hohe Erträge. So kann bereits im Mai der erste Schnitt erfolgen.

Dies ist ausgerechnet der Zeitpunkt, in dem Ricken, so werden weibliche Rehe genannt, gebären. Hierzu ziehen sie sich ins hohe Gras zurück, um ihren neugeborenen Nachwuchs vor Feinden zu schützen. Kitze haben in den ersten Lebenswochen keinerlei Witterung und sind daher vor Füchsen, Wölfen und Hunden geschützt. Im hohen Gras werden sie auch nicht von Menschen entdeckt, denn bei drohender Gefahr verharren sie geduckt und unbeweglich am Boden. Sie geben nur im Notfall sehr helle Ruflaute von sich. So kann die Rehmutter für einen kurzen Zeitraum ihr Kitz zurücklassen, um selbst Nahrung aufzunehmen. Rehe sind Wiederkäuer und brauchen Gras, das sie in Energie umwandeln, genau wie Rinder.

Feldhasen verhalten sich ähnlich. Bei Gefahr ducken sie sich zunächst dicht an den Boden und sind so kaum erkennbar. Nur in allergrößter Not flüchten sie in hohem Tempo. Dieser Schutzmechanismus hat Jahrtausende das Überleben dieser Wildtiere gesichert. Nun bedeutet er für Hasen und Kitze den sicheren Tod.

 

Moderne Landwirtschaft und ihre weitreichenden Folgen

Im vorindustriellen Zeitalter und vor der Erfindung der Silage wurde einmal im Jahr Gras gemäht und gewendet, um es gründlich zu trocknen. Das so entstandene Heu wurde gelagert und im Winter an die Tiere verfüttert. Die Heuernte fand je nach Wetterlage im Hochsommer statt. Je länger das Gras und je sonniger das Wetter, umso besser waren Qualität und Ertrag. Zu dieser Jahreszeit sind Rehkitze schon groß genug, um mit ihren Müttern zu flüchten.

Schon in prähistorischer Zeit wurde Wald für Ackerbau und Holzgewinnung gerodet. Der europäische Waldbestand hat sich innerhalb mehrere Jahrhunderte halbiert. Heute verfügt Deutschland über eine Waldfläche von 11, 4 Millionen Hektar. Jedoch ist der Anteil an Wald je Bundesland sehr unterschiedlich. In Schleswig-Holstein beträgt die Waldfläche gerade einmal 11 Prozent. Hier fiel der Wald nachweislich der Landwirtschaft zum Opfer.

Mit Hilfe von modernen landwirtschaftlichen Maschinen konnten große Flächen in kurzer Zeit bearbeitet werden. Wälder, die Wildtieren als Rückzugsmöglichkeit dienten, wurden abgeholzt und als landwirtschaftliche Nutzfläche eingesetzt. So wurden auch Waldbewohner zu Opfern der industrialisierten Landwirtschaft.

 

Das Feldreh

Eine moderne Variante des Rehwildes ist das Feldreh. Dort, wo der eigentliche Lebensraum knapp wurde und Wald fehlt, hat sich eine neue Variante des Rehs entwickelt, dass von Wildbiologen als „Feldreh“ bezeichnet wird. Diese Tiere haben ihr Verhalten an die Agrarlandschaft angepasst. Sie brauchen den Wald als Lebensraum nicht mehr. Ihr Verhalten ähnelt dem von Steppentieren. Sie leben nicht mehr alleine oder in kleinen Gruppen, sondern in großen Herden von 30 bis 40 Tieren. Aber auch diese anpassungsfähigen Tiere sind vor dem todbringenden Mähwerk nicht gefeit.

 

Verdorbene Silage, eine Brutstätte für tödliche Bakterien

Megabetriebe, die tausende von Milchkühen halten, bedeutet der Tod einiger Kitze recht wenig. Ihnen geht es hauptsächlich um die Qualität ihres Tierfutters. Scheinbar lässt sie die ethische Seite der Kuhfuttergewinnung kalt. Doch gibt es ein Bakterium, das Rinderhalter das Fürchten lehrt.

Clostridium botulinum ist ein Bakterium, dass unter Luftausschluss gedeiht und Sporen bildet. Die Sporen der Clostridien sind äußerst robust und jahrzehntelang überlebensfähig. Unter Luftausschluss keimen die Sporen aus und setzen ein Gift, das Botulinumtoxin frei. Dieses Nervengift ist etwa 30 000 Mal stärker als Dioxin und damit eines der stärksten natürlichen Gifte überhaupt. Es führt unter Anderem zu Lähmungserscheinungen am Kehlkopf, der Atemwegs- und der Herzmuskulatur und kann den gesamten Rinderbestand auslöschen, denn die klassische Form des Botulismus verläuft in der Regel tödlich.

In eiweißreichen Futtermitteln, wie beispielsweise Silage, können sich die Botulismuserreger ausbreiten. Das Gift der Botulinumbakterien gelangt dann mit der Futteraufnahme in den Organismus der Rinder und schädigt das Nervensystem. Die Tiere erleiden schwerste Lähmungserscheinungen und verenden elend. In Betrieben mit Hochleistungskühen steigt die Zahl der Botulismus-Erkrankungen stetig an.

 

Sind alle Bauern Kitz-Mörder?

Nein, natürlich nicht. Bei mir Zuhause wird auch Heu geerntet und teilweise siliert. Aber nur einmal im Jahr und zwar im Spätsommer, wenn die Kitze schon groß genug zum Flüchten sind. Trotzdem stellen wir vorher Flatterbänder und Fahnen in die Wiesen, damit Rehe und Hasen diese Flächen ein paar Tage fürchten und nicht betreten. Wir gehen sie nach Möglichkeit vor dem Mähen mit dem Jagdhund ab und verhindern damit auch, dass Hasen sich im hohen Gras verstecken. Beim Mähen fangen wir in der Mitte an und arbeiten uns nach Außen vor, statt am Rand zu beginnen. So haben die Tiere die Möglichkeit zu flüchten, statt in der Mitte der Mähfläche eingekesselt zu werden.

So oder ähnlich arbeiten sehr viele verantwortungsvolle Landwirte. Dieses System kann natürlich nur bei einer überschaubaren Größe und Anzahl von Weideland zum Einsatz kommen.

 

Welche Möglichkeiten gibt es für Betriebe, die tausende Hektar Land bewirtschaften?

Besonders wichtig ist die Rücksprache mit dem Jagdpächter. Er weiß in der Regel, wo sich Wild bevorzugt aufhält. Besonders die Randbereiche der Grasflächen müssen in Augenschein genommen werden, denn hier werden die meisten Kitze von ihren Müttern abgelegt. Am besten ist, sie vorerst ganz von der Mäharbeit auszuschließen und den zuständigen Jäger mit der Absuche zu beauftragen, oder ganz auf das Mähen der Randbereiche zu verzichten und Blühstreifen anzupflanzen. Diese Maßnahme käme auch Insekten zu Gute. Das Mähen sollte nur bei gutem Tageslicht erfolgen, keinesfalls in der Dämmerung, denn so kann der geübte Landwirt oft in letzter Minute ein Kitz entdecken und unter strenger Berücksichtigung von sachgerechten Maßnahmen, das Kitz an eine andere Stelle bringen. Die Fläche sollte immer von innen nach außen gemäht werden, dies ist die effektivste Methode, um das Töten von Wildtieren zu verhindern, denn so bekommen sie ausreichend Möglichkeiten, um zu flüchten.

Eine noch recht neue Methode ist die Suche nach Rehkitzen mittels Wärmebildkamera-Drohnen. Ein Jagdhundeverband in Baden-Württemberg hat diese Tierschutz-Offensive finanziert und zwei Jäger mit Wärmebildkamera-Drohnen ausgestattet. Innerhalb von zwei Wochen konnten durch den Einsatz der Jäger und der Drohnen rund achtzig Jungtiere vor dem sicheren Tod durch Mähwerke gerettet werden.

Die Anschaffung der Drohnen ist mit 12.500 Euro recht teuer, aber der Einsatz der Geräte kann genau wie bei Maschinenringe, bei denen sich mehrere Besitzer Mähdrescher und andere landwirtschaftliche Maschinen teilen, finanziert und genutzt werden.

PROVIEH fordert daher den verpflichtenden Einsatz von Wärmebild-Drohnen vor Mäharbeiten im Feld, denn tote und verstümmelte Wildtiere dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.

01.06.2017

Angela Dinter

 


 

Botulismus beim Rind:

Das Leben sterben sehen - Rinderbotulismus und Glyphosat

Nervengift für Rinder ( Prof. Dr. Sievert Lorenzen, Kritischer Agrarbericht 2013)

 

Aktiv-Workshop: Gemeinsam für den „Nutz“tierschutz!

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Nach dem erfolgreichen Aktiventreffen von 2015 fand auch in diesem Jahr vom 28. – 29. April ein zweitägiger Aktiv-Workshop von PROVIEH statt. Nicht nur Regionalgruppenmitglieder und Aktive, sondern auch Neuzugänge konnten auf dem NABU Gut Sunder in Niedersachsen begrüßt werden. Das Gut bot für die 18 Teilnehmer sowie drei Hauptamtliche und ein Vorstandsmitglied von PROVIEH eine ruhige und naturnahe Atmosphäre für ein lockeres Vernetzungstreffen. Die Teilnehmer mit ganz unterschiedlichen beruflichen Hintergründen reisten aus ganz Deutschland an.

Ziel war es, durch die Beiträge der beiden Fachreferentinnen Angela Dinter und Stefanie Pöpken,allen Ehrenamtlichen differenziertes Fachwissen über die verschiedenen „Nutz“tiere und die mit der Intensivtierhaltung verbundenen Problematiken zu vermitteln. Neben den Auswirkungen auf die Umwelt und im besonderen Maße auf das Klima, wurde auch die Problematik der Verwendung des Unkrautvernichters (Herbizid) Glyphosat behandelt. Die Leitragenden sind hier vor allem die Bienen, deren Orientierungssinn durch den Einsatz von Glyphosat beeinträchtigt wird. Als Folge kann ein zunehmendes Bienensterben festgestellt werden. Neben der Insektenpopulation ist auch die Feldvogelpopulation stark zurückgegangen. Durch den Einsatz von Glyphosat werden viele Blühpflanzen vernichtet, die Insekten und Vögeln als Nahrung dienen. Die Verwendung des Herbizids steht außerdem im direkten Zusammenhang mit der Kraftfutterproduktion, vor allem mit dem genveränderten Sojaanbau in Südamerika, um die weltweite intensive Fleischproduktion zu ermöglichen.

Vorgestellt wurde ebenfalls die aktuelle PROVIEH-Kampagne zur verpflichtenden Haltungskennzeichnung. Das Motto „Von 0 bis 3 wie beim Ei“ soll bei allen tierischen Produkten mehr Transparenz über die Haltungsformen der Tiere schaffen. Erst durch solch eine Kennzeichnung hat der Käufer eine echte Wahl und die Chance, tierische Produkte verantwortungsbewusst zu konsumieren.

Sehr begrüßt wurde von den Teilnehmern das Thema „Arbeiten am Infostand“. Trotz großen Interesses am „Nutz“tierschutz, waren bei einigen Aktiven Unsicherheiten zu spüren, wie mit bestimmten Fragen und Situationen am Infostand am besten umgegangen werden kann. Insbesondere das Rollenspiel bot für die Aktiven die Möglichkeit sich auszuprobieren und durch Feedback sowie Tipps der anderen mehr Sicherheit und Selbstbewusstsein in solchen Situationen zu erlangen. Hilfreich für zukünftige Infostände wird auch die von PROVIEH erstellte und ausgehändigte Argumentationshilfe sein.

Am Freitagabend wurde in gemütlicher Runde der Film „10 Milliarden – wie werden wir alle satt“ von Valentin Thurn geschaut. Erschreckend zeigt der Film das Vorgehen der Agrarindustrievertreter zur Lösung der Ernährungsprobleme auf der Welt. Zugleich wurden aber auch hoffungsvoll die Perspektiven der Pioniere einer neuen Landwirtschaft aufgezeigt. Ihr Widerstand motiviert auch uns Aktive, uns für eine nachhaltige und artgerechte „Nutz“tierhaltung einzusetzen, die Lösungen für etliche weitere Umwelt- und Ernährungsprobleme mit sich bringt.

Es war schön, die Energie und Motivation der hauptamtlichen PROVIEH-Mitarbeiterinnen zu spüren. Besonders ermutigend und wohltuend war es zu sehen, dass es noch andere Menschen gibt, die nicht blind tierische Produkte konsumieren – denen klar ist, was hinter einem Stück Fleisch steckt – die etwas dafür tun wollen, dass Tiere, wenn sie uns als Nahrung dienen, doch wenigstens ein weitgehend artgerechtes Leben führen dürfen.

Mitgenommen wurde neben den vielen interessanten Beiträgen, Diskussionen und Begegnungen vor allem sehr viel Motivation, sich für unsere "Nutz“tiere stark zu machen und die Lebensbedingungen dieser wertvollen Geschöpfe deutlich zu verbessern.

Vielen Dank für diesen wirklich tollen Workshop!

Johanna Hoppe, Regionalgruppe Kassel


„Aufgrund beruflicher und verkehrstechnischer Hindernisse zu spät angereist, hatten wir sofort das Gefühl, willkommen zu sein. Die Gruppenatmosphäre war von Offenheit und gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Da spielte es auch keine Rolle, ob nun jemand Veganer, Vegetarier oder „reduzierter“ Fleischesser war; einfach ein Modell für gegenseitige Fairness und respektvolles Verhalten.“

Bernhard und Silvia Sitzmann



 

 

Eier-Initiativen gegen Kükentötung

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Bislang ist es in Deutschland üblich, die männlichen Geschwister der Legehennen, die „Eintagsküken“, durch Schreddern oder durch Kohlendioxid zu töten. Sie gelten als „unwirtschaftlich“, weil sie keine Eier legen und für die Mast zu wenig und zu langsam Muskelfleisch ansetzen. Jährlich werden also bis zu 45 Millionen männliche Küken getötet.

PROVIEH bekommt immer wieder Anfragen von interessierten Verbrauchern, die nach Alternativen zu dieser Praxis suchen. Heute stellen wir Ihnen vier Alternativen aus der Biohaltung vor, bei denen auf die Kükentötung soweit wie möglich verzichtet wird.

 

1. haehnlein Eier:
Besuch bei den Legehennen und ihren Brüdern

 

PROVIEH war zu Besuch auf dem Fürstenhof in Mecklenburg-Vorpommern. Der aus 14 Betrieben bestehende Erzeugerzusammenschluss wirtschaftet nach Biopark-Richtlinien.

 

Das Konzept

In den Brütereien der Legehennenzüchter schlüpfen zur Hälfte männliche und weibliche Tiere. Neben den Legehennen werden auf dem Fürstenhof auch rund 20 Prozent der Bruder-Hähne aufgezogen. Brüder und Schwestern wachsen ungefähr 15 Wochen zusammen auf, dann werden sie getrennt. Ein Teil der Hähne zieht als Leithähne in die Legeställe mit um. Die restlichen Hähne werden als sogenannte „haehnlein“ drei weitere Wochen auf ein Gewicht von 2,5 Kilogramm gemästet, bevor sie mit 18 Wochen (statt nur  5 Wochen wie im konventionellen Fall)  in einer Schlachterei in der Region geschlachtet  und vermarktet werden, entweder als Biohähnchenkeulen oder ganze Suppenhühner.

Höhere Kosten durch längere Mastzeit

Die verlängerte Mast der Legehennen-Brüder verursacht zusätzliche Kosten, die auf den Verkaufspreis der Eier umgelegt werden. Somit finanzieren die Legehennen die Aufzucht ihrer Brüder mit.  Im Sechserpack kosten diese Eier zwischen 2,79 Euro und 2,99 Euro statt nur ca. 1,29 Euro wie konventionell erzeugte Eier im Zehnerpack.

Mehr Platz für die Tiere

Für den erhöhten Preis der „haehnlein-Eier“ gibt es noch einen zweiten Grund. „Unsere Legehennen der Rasse Lohmann Brown haben mehr Platz als in den Biorichtlinien vorgeschrieben. Wir halten vier bis fünf Hennen pro Quadratmeter und nicht, wie von den Richtlinien erlaubt, bis zu sechs Tiere“, sagt Annalina Behrens, Produktmanagerin beim Fürstenhof. „Den Hähnen müssen wir sogar noch mehr Platz gewähren, es sollten nicht mehr als vier Tiere auf einem Quadratmeter stehen.“ Frau Behrens nimmt sich viel Zeit für die Führung über den Fürstenhof. Die Ställe bestehen aus zwei Stalleinheiten und einem Wintergarten mit anschließender Wiese, die je nach Alter der Hühner mehr und mehr erweitert werden kann. Am Anfang wachsen die Küken in einem beheizten Stall auf. Nach ein paar Wochen kommt der unbeheizte Stallteil hinzu. Den Wintergarten und den großzügigen, artgemäß angelegten Auslauf können die Tiere ab der zehnten Woche nutzen, wenn der Kükenflaum durch Gefieder ersetzt wurde.

Eigenes Futter

Das verwendete Futter wird auf den dazugehörenden 3000 Hektar des Fürstenhofs erwirtschaftet, nur ein geringer Teil muss dazugekauft werden. Die siebenjährige Fruchtfolge erhält die Bodengesundheit. Angebaut werden Getreide, Leguminosen, Soja und andere Öl- und Eiweißpflanzen. Der Anteil an Soja im Futter wurde durch die Verwendung anderer Eiweißpflanzen halbiert. „Für jeden Betrieb mischen wir das Futter in unserer eigenen Futtermühle an“, so Frau Behrens, “ dadurch können wir auf die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Partner eingehen.“

Mehr Infos über den Fürstenhof erhalten Sie unter www.ez-fuerstenhof.de, Tel: 039971-317220.

Der Fürstenhof arbeitet daran, in Zukunft noch mehr Hähne aufziehen zu können. Drei weiteren Initiativen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten, ist es bereits jetzt möglich, gänzlich auf die Kükentötung zu verzichten.

 

2. Aktion ei care

Die Aktion ei care verwendet Zweinutzungsrassen, die sich gleichermaßen für die Vermarktung von Eiern wie auch von Fleisch eignen. Das ist eine Seltenheit, da auch Biobetriebe bei der Zucht und Vermehrung stark abhängig von konventionellen Marktstrukturen sind und deshalb ebenfalls häufig sehr spezialisierte Legehennen- und Masthuhnrassen einsetzen. Ei care aber ist unabhängig von der marktbeherrschenden Geflügelwirtschaft. Beide Geschlechter werden in kleinen Herden auf Naturland-Höfen aufgezogen. Während die Hennen Eier legen, werden die Hähne gemästet. Das Fleisch und die Eier werden in Bioläden im Berliner und Brandenburger Umland mit angrenzenden Regionen vermarktet. 

Mehr Infos erhalten Sie unter www.aktion-ei-care.de, Tel: 030-34806660.

 

3. Das Herrmannsdorfer Landhuhn

In den Herrmannsdorfer Landwerkstätten werden ebenfalls Hahn und Henne einer Zweinutzungsrasse genutzt. Hier findet die Hühnerhaltung nach dem Prinzip „Alles-unter-einem-Dach“ statt: Die Elterntiere werden selbst gehalten und nicht von spezialisierten Betrieben bezogen. Die Eier werden abgesammelt, die Küken ausgebrütet und die Junghennen aufgezogen. Die Hähne werden gemästet und geschlachtet – alles auf einem Hof. Die Hühner leben in kleinen Verbänden. Die Herrmannsdorfer Waren werden im Raum München und bundesweit unter dem Biokreis-Siegel verkauft.

Mehr Infos erhalten Sie unter http://www.herrmannsdorfer.de/die-landwerkstaetten/das-herrmannsdorfer-landhuhn/, Tel: 08093-90940.

 

4. Bruderhahn-Initiative Deutschland

Bei dieser Initiative werden auch alle  „Brüder“ der Legehennen aufgezogen. Der finanzielle Mehraufwand wird hierbei auf die Eier umgelegt. Der Zuschlag von vier Cent pro Ei sorgt also dafür, dass auch die Brudertiere aufgezogen und vermarktet werden können. Die Hähne wachsen auf Demeter- und Bioland-Höfen auf und werden bis zur fünften Woche mit den Hennen zusammen aufgezogen. Im Anschluss werden sie zwischen 18 und 22 Wochen gemästet. Eier und Fleisch sind vorwiegend im Naturkosthandel bundesweit erhältlich.

Mehr Infos erhalten Sie unter www.bruderhahn.de, Tel: 04105-58040192.

 

Sie haben die Macht

Seit 2004 müssen Eier einen Code tragen, der Auskunft gibt über die Art ihrer Erzeugung, also über die Haltung der Legehennen (0 = ökologische Haltung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3= Käfighaltung), über ihre Herkunft (aus welchem Land) und über den Betrieb und dessen Stallnummer. Seit damals hat der Verbraucher also die Möglichkeit, mit seinem Kauf Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Legehennen zu nehmen. Tatsächlich änderte sich in den letzten Jahren das Angebot von Eiern zugunsten solcher aus ökologischen Haltungsformen, während die Käfighaltung als schlechteste  Haltungsform stark zurückgegangen ist (siehe beigefügte Tabelle). Die beobachteten Trends sind ganz im Sinne von PROVIEH.

Das Konzept der Initiativen vereint Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch wenn die Eier und das Fleisch teurer als üblich sind, zahlt der Verbraucher gerne für die artgemäße Haltung von Bruderhahn und Schwesterhenne. PROVIEH hofft auf viele Nachahmer, so dass das Töten der männlichen Küken in baldiger Zukunft der Vergangenheit angehört.

Kennen Sie weitere größere Initiativen, die eine artgerechte Hühnerhaltung gewährleisten und die Kükentötung verhindern? Über die Einsendung Ihrer Hinweise wären wir dankbar.

Eine andere Alternative gegen Kükentötung sind die heutzutage gut geeigneten Ei-Ersatzprodukte, die Sie in Bioläden oder im Internet kaufen können.

Setzen Sie ein Zeichen und helfen Sie, die Kükentötung zu verhindern! Diese grausame Praxis kann gestoppt werden. Wir sind auf dem Weg dorthin.

Weitere Informationen zum Thema Kükentötung finden Sie unter provieh.de/beitraege_ueber_gefluegel.

 

Verena Stampe und Stefanie Pöpken

Foto: PROVIEH

 


Petition zur Haltungskennzeichnung

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PROVIEH hat die Petition "Sagt uns die Wahrheit - wie leben unsere Nutztiere?" gestartet.

Wie leben Nutztiere, deren Fleisch- und Milchprodukte wir täglich konsumieren? Mehr als drei Viertel der europäischen und deutschen Verbraucher wollen eine Antwort auf diese Frage.  

Wir wollen ein Gesetz, das ermöglicht, alle Fleisch- und Milchprodukte zu kennzeichnen. 

Die Kennzeichnung soll Auskunft über die Haltungsform der Tiere geben, deren Produkte im Handel zu kaufen sind. In Deutschland und der EU werden nur freiwillige Tierwohl-Label angeboten. Ihr Marktanteil liegt bei 1%. Was ist mit den restlichen 99 %, die nicht gekennzeichnet sind? 

Sind die Haltungsbedingungen so schlecht, dass sie nicht angegeben werden sollen? 

Bekommen Verbraucher sonst zu viel Handlungsspielraum?

Wir wollen die ganze Wahrheit!

Wir fordern die Ausweitung der gesetzlichen Eierkennzeichnung auf alle tierischen Produkte.

Wir haben ein Recht auf diese Information.

Unterzeichnen Sie diese Petition, damit wir der Bundesregierung zeigen können, wie viele gut informierte Verbraucher selbst entscheiden wollen, welche Haltungsform sie mit ihrem Kauf unterstützen.

Von 0 bis 3 - wie beim Ei.

Für alle Nutztiere, alle Haltungsformen und alle Produkte.

 

Wussten Sie schon, dass...

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... Schafe ziemlich clever sind?
 
Das Schaf gilt als Wesen, das alles erduldet und alles mit sich machen lässt. Dieses Urvertrauen mag auch der Grund sein, warum das Schaf in vielen Kulturen als Sinnbild für Unschuld, Naivität und Geduld steht. Deshalb ist das „dumme Schaf“ eine weit verbreitete Volksmeinung. Jedoch haben Forscher das Gegenteil herausgefunden: Schafe haben ein erstklassiges Gedächtnis. Sie können sich an mindestens 50 Gesichter ihrer Artgenossen über einen Zeitraum von zwei Jahren erinnern. Außerdem erkennen sie befreundete Schafe auch nach Jahren der Trennung wieder. Schafe sind sehr soziale Tiere. Sie brauchen das Zusammenleben in der Herde und sind in der Lage Emotionen zu zeigen. Dabei hat jedes Tier seine eigene, besondere Persönlichkeit. Innerhalb der Herde können sich Schafe gegenseitig an ihren Lauten erkennen. Bei Stress verändern die Tiere ihr Stimmverhalten, so dass die anderen Gruppenmitglieder akustisch wahrnehmen können. Weibliche Schafe sind sehr fürsorgliche Mütter und haben eine tiefe Bindung zu ihren Lämmern, die sie durch Rufe erkennen können.
 
Schafe besitzen zudem die Fähigkeit Pflanzen zu unterscheiden. Sie haben gelernt, bestimmte Pflanzen zu fressen, die Krankheiten heilen können, und andere Futterpflanzen zu meiden, die ihnen schlecht bekommen. Die Neurowissenschaftlerin Jenny Morton führte mit Schafen einen IQ-Test durch, in dem die Tiere genauso gut abschlossen, wie viele Primaten. Für den Test wurde Futter in einem gelben Eimer versteckt. Steckte die Belohnung nicht mehr im gelben, sondern im blauen Eimer, begriffen die Schafe diese Umkehrung sehr schnell. Auch den Wechsel auf lila und grüne Eimer und veränderte Formen der Behälter durchschauten die Schafe. Trickreich reagieren Schafe außerdem auch auf bestimmte Umwelteinflüsse. So bilden sie zum Beispiel einen Kreis und stecken ihren Kopf zwischen die Vorderbeine, um starker Sonneneinstrahlung zu entgehen.
 
Julia Schottek

PROVIEH e.V. startet deutschlandweite Petition zur Haltungskennzeichnung

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Pressemitteilung, 19.04.2017

 

Drei Viertel der europäischen und deutschen Verbraucher wünschen sich eine klare Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von Tieren, die zur Erzeugung von Fleisch- und Milchprodukten genutzt werden. Das belegen zahlreiche Verbraucherumfragen. Mit unserer Online-Petition „Sagt uns die Wahrheit – wie leben unsere „Nutz“tiere?“ wollen wir dieser Forderung Nachdruck verleihen.

„In Deutschland und der EU gibt es bisher nur freiwillige Tierwohl-Label im Fleischsektor. Deren Marktanteil liegt bei gerade einmal EINEM Prozent. Die Mehrheit der Verbraucher möchte allerdings direkt auf der Produktverpackung erkennen, ob es sich um ein artgemäßes Haltungssystem handelt oder nicht“, sagt Volker Kwade, Vorstandsmitglied von PROVIEH und Demeter-Landwirt. „Die Verweigerung der Politik und der Verbände ein konsequentes Kennzeichnungssystem zu realisieren zeigt, dass es um die Tierhaltung nicht besonders gut steht. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass dem Verbraucher die Möglichkeit einer bewussten Kaufentscheidung für mehr Tierwohl nicht ermöglicht werden soll.“

Zum Start der Petition hat PROVIEH daher in einem offenen Brief an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt Transparenz in der „Nutz“tierhaltung durch die Einführung der verpflichtenden Haltungskennzeichnung eingefordert.

Mit unserer Petition „Sagt uns die Wahrheit – wie leben unsere „Nutz“tiere?“ wollen wir Verbraucher aufklären, der Lebensmittelbranche den richtigen Weg weisen und politische Kreise zum Handeln auffordern.

Der Wunsch der Verbraucher nach mehr Einfluss auf die „Nutz“tierhaltung in Deutschland ist da, nun fehlt es an Konsequenz und Mut der Verantwortlichen.

Von 0 bis 3 -  wie beim Ei.

 

                                                                      

Ansprechpartnerinnen/Kontakt:

Angela Dinter

Tel.: 0170 48 75 75 4

E-Mail: dinter@provieh.de

 

Stefanie Pöpken

Tel.: 0176 32 03 75 90

E-Mail: poepken@provieh.de

 

Pressestelle: 

PROVIEH – VgtM e.V.

Küterstraße 7-9

24103 Kiel

 
 

Wie kann ich helfen?

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Oft werden wir von Tierschützern gefragt, wie sie die Arbeit von PROVIEH unterstützen können. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Um Veränderungen herbeizuführen, ist es nötig möglichst viele Menschen zu erreichen und von unserer Sache zu überzeugen.

Helfen Sie uns, sichtbarer zu werden:

Auslegen des PROVIEH-Magazins
Sie kennen Bioläden, Hofläden, Bäckereien oder andere Orte, an denen Sie unser PROVIEH-Magazin präsentieren möchten? Auch Ärzte und besonders Tierärzte sind oft bereit, unsere Magazine im Wartezimmer auszulegen. Sprechen Sie sie doch bei Ihrem nächsten Besuch an und sagen uns dann Bescheid. Wir schicken gerne regelmäßig einige kostenlose Hefte zu.

Auch Schulen, Universitäten, Volkshochschulen oder Stadtbüchereien sind Multiplikatoren. Wir freuen uns über jeden, der bereit ist bei der Verbreitung mitzuhelfen. Weiteres Infomaterial ist in unserer Geschäftsstelle oder über unseren PROVIEH-Onlineshop erhältlich.

In unserem PROVIEH-Shop finden Sie neben verschiedenen Broschüren und Aufklebern auch schöne Mitbringsel, wie zum Beispiel unser beliebtes Kuschelhuhn. Der Gewinn aus dem Verkauf unterstützt unsere Arbeit für die Tiere.

Freunde und Familie
Erzählen Sie Ihren Freunden und Familien von uns oder geben Sie Ihr Magazin weiter, nachdem Sie es gelesen haben. Sprechen Sie auch gerne mit Freundinnen und Freunden, Verwandten, Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen.
Jedes neue Mitglied bedeutet eine weitere, wichtige Stimme für den „Nutz“tierschutz!

Schulmaterial
Sie haben Kinder in der Schule und möchten ihren Lehrern und Lehrerinnen unser Schulheft vorstellen? Gerne schicken wir Ihnen ein kostenloses Ansichtsexemplar zu. Die Hefte inklusive einiger Beispielseiten finden Sie auch in unserem PROVIEH-Onlineshop.

Regionalgruppen
Wollen Sie als aktives Mitglied mitarbeiten? Wir können immer helfende Hände bei der Betreuung von Informationsständen oder beim Planen von Aktionen gebrauchen. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiterin Svenja Taube (taube@provieh.de, 0431 – 2 48 28-13).

Sagen Sie der Politik Ihre Meinung
Schreiben Sie persönliche Briefe an Ihre Bundestags- und Landtagsabgeordneten, an die zuständigen Ministerinnen und Minister und die entsprechenden Ausschüsse und Behörden. Wir freuen uns über Kopien der Briefe und Antworten, die Sie erhalten.

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Suchen für den „Nutz“tierschutz: benefind.de
Wer die Suchmaschine "benefind.de" für Internetrecherchen nutzt, erzielt mit jedem zweiten Suchvorgang eine kleine Spende für PROVIEH.

Online-Einkauf über Gooding
Es gibt die Möglichkeit, PROVIEH ganz einfach durch Ihre Online-Einkäufe zu unterstützen, ohne dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen. Über www.gooding.de können Sie wie gewohnt einkaufen und gleichzeitig etwas Gutes tun. Für jeden gekauften Artikel geht eine Spende an unseren Verein, wenn Sie PROVIEH als Wunschverein auf der Homepage angeben.

Jeder kann etwas tun. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sandra Lemmerz

Das soll "Mehr Tierwohl" sein? Tierschutzbündnis lehnt staatliches Tierwohllabel ab

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Berlin, 26. April 2017 – Das Tierschutzbündnis (Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt, Bundesverband Tierschutz e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, PROVIEH e.V.) kritisiert die am Dienstagnachmittag von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt veröffentlichten Kriterien für die Einstiegsstufe des neuen staatlichen Tierwohllabels. Diese liegen teilweise unter den gesetzlichen Vorgaben und bieten somit keine wesentlichen Verbesserungen für die Tiere. Das Tierschutzbündnis erklärt daher seinen sofortigen Austritt aus der Arbeitsgruppe zum staatlichen Tierwohllabel des BMEL.

Das Bündnis spricht hinsichtlich der Kriterien von Verbrauchertäuschung und Betrug. Da das staatliche Tierwohllabel zudem freiwillig ist und über 80 Prozent der Schweine in Deutschland nicht betreffen wird, fordern die Tierschutzorganisationen eine obligatorische EU-Kennzeichnungspflicht für alle tierischen Produkte, analog zu der bekannten 0 - 1 - 2 - 3 Kennzeichnung von Eiern. Nur so können sich Konsumenten beim Einkauf tatsächlich bewusst für oder gegen ein Haltungssystem entscheiden.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin VIER PFOTEN Deutschland:
„Das sogenannte Tierwohllabel des Bundesagrarministers ist eine Mogelpackung. Es wird kaum Verbesserungen für die Tiere bringen: Schwanzkürzen, Schweinehaltung auf Beton ohne Einstreu und die wochenlange Fixierung von Sauen im Kastenstand sind in der Einstiegsstufe des Labels weiterhin erlaubt. Das soll "Mehr Tierwohl" sein? Dem Verbraucher wird suggeriert, dass er mit einem bis zu 20 Prozent höheren Preis eine wesentliche Verbesserung der Haltungsbedingungen gegenüber der konventionellen Haltung unterstützt - was nicht der Fall ist. Das ist Betrug für Mensch und Tier!"
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Bewertung der wichtigsten "Mehr Tierwohl"-Kriterien in der Einstiegsstufe aus Tierschutzsicht:

Platzangebot
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt einem Schwein in der Endmast 1,3 m² Platz vor, statt den gesetzlich vorgeschriebenen 1m². Das Tierschutzbündnis fordert mind. 50% mehr Platz (1,5m² pro Schwein), davon mind. 0,8m² als Liegebereich. Dieser ist wichtig, damit die Schweine Rückzugsmöglichkeiten haben und ungestört ruhen können. Dieser Ruhebereich muss eingestreut sein, um Liegeschwielen zu vermeiden. 

Beschäftigung und Raufutter
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt ständigen Zugang zu Raufutter und Beschäftigungsmaterial für Schweine vor. Der ständige Zugang zu Beschäftigungsmaterial entspricht dem gesetzlichen Mindeststandard, der EU-weit seit fast 10 Jahren gilt (EU-RL 2008/120/EG). Die Tierschützer kritisieren, dass eine Angabe der Mindestmenge für das Raufutter fehlt.

Buchtenstrukturierung
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt eine geschlossene Liegefläche nur für Aufzuchtferkel vor. Zucht- und Mastschweine dürfen weiterhin auf Beton- Vollspaltenböden gehalten werden. Das Tierschutzbündnis fordert eine eingestreute Liegefläche für alle Schweine, die ein bequemes Liegen ermöglicht und eine Buchtenstrukturierung mit ausreichend Rückzugsmöglichkeiten, z.B. auch vor aggressiven Artgenossen bietet.

Kastenstand
Das sogenannte Tierwohllabel verringert die Zeit der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckbereich, erlaubt jedoch weiterhin die wochenlange Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich. Der Kastenstand ist ein Metallgestell, das nicht größer ist als die Sau selbst, so dass diese sich nicht einmal umdrehen kann und voll fixiert ist.  Der Boden besteht aus Beton- Teilspaltenboden ohne Einstreu. Das für die kurz vor der Geburt stehenden Sauen so wichtige Nestbaumaterial gibt es nicht. Der Mangel an Bewegung und Beschäftigungsmöglichkeiten, das Gezwungen-sein, dort hin zu koten, wo sich die Sau auch hinlegen muss sowie die Isolation von der Gruppe ist für die Tiere eine Tortur, die zu verschiedenen Gesundheits- und Verhaltensstörungen führt. Nach dem Magdeburger Urteil, das im November 2016 vom Bundesverwaltungsgericht als rechtskräftig bestätigt wurde, sind gängige Kastenstände, in denen eine Sau sich nicht ungehindert in Seitenlage hinlegen kann, im Deckbereich nicht mehr zulässig. Das sogenannte Tierwohllabel entspricht hier also auch nur dem derzeit gültigen Gesetzesstandard.

Schwanzkupieren
Das routinemäßige Kürzen von Ringelschwänzen ist seit 1994 EU-weit verboten, in Deutschland  ist dies in schätzungsweise 99 Prozent der Schweine haltenden Betriebe jedoch geduldete Realität. Die Begründung der Industrie, es ginge nicht anders, weil die Schweine sich sonst die Ringelschwänze gegenseitig abbeißen, rechtfertigt nicht den seit Jahrzehnten geduldeten Rechtsbruch. Nur durch Beschäftigungsmangel, Langeweile, Platznot und Managementfehler fangen die Schweine bereits im Ferkelalter an, sich gegenseitig an den Ringelschwänzen zu knabbern. Alternative Schweinehaltungen zeigen seit Jahrzehnten, dass Schwanzkupieren nicht notwendig ist, wenn Schweine ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Dies bedeutet: jederzeit ausreichend Raufutter wie Heu oder Silage, viel Stroh zum Wühlen und um eine weiche Liegefläche zu bieten, ausreichend adäquate Tränken und Futterplätze, viel mehr Platz, Rückzugsmöglichkeiten und im besten Fall ein Auslauf im Freien.

Transportdauer
Das sogenannte Tierwohllabel schreibt eine maximale Transportdauert von acht Stunden vor. Das Tierschutzbündnis fordert eine maximale Transportdauer von vier Stunden.

Schlachtung (bessere Kontrolle von Betäubungen)
Das sogenannte Tierwohllabel fordert ein Verfahren zur Kontrolle der Wirksamkeit der sicheren und tiefen Betäubung, macht jedoch keine konkreten Vorgaben hierzu. Das Tierschutzbündnis fordert konkrete Maßnahmen, die die hohe Anzahl von Fehlbetäubungen verhindern. Es bedarf konkreter Vorgaben (Kriterienkatalog) zur Feststellung der Wirksamkeit der Betäubung, strengere Kontrollen und Sanktionen von Tierschutzverstößen in allen Bereichen: bei Anlieferung, im Wartebereich, bei Betäubung und Schlachtung. Das Tierschutzbündnis fordert zudem die Erhebung tierbezogener Parameter am Schlachthof mit Rückmeldung an die Landwirte.

 


 

Von 0 bis 3 -  wie beim Ei.

 

                                                                      

Ansprechpartnerinnen/Kontakt:

Angela Dinter

Tel.: 0170 48 75 75 4

E-Mail: dinter@provieh.de

 

Pressestelle: 

PROVIEH – VgtM e.V.

Küterstraße 7-9

24103 Kiel

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